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@Mandrella: Eine Indikation der Steuerpflicht ergibt sich aus der im vergangenen Jahr gebildeten Steuerrückstellung. Warten Sie einfach den Geschäftsbericht ab und prüfen, ob die Steuerrückstellung des vergangenen Jahres verbraucht wurde oder noch immer als Rückstellung vorhanden ist. Die Zahlen gehen alle aus dem Jahresabschluß hervor.

Grüße

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aus der Diskussion: Sachsenmilch mit unglaublichen Zahlen - KGV v. St. 1,5
Autor (Datum des Eintrages): PeerShare  (18.06.01 07:29:17)
Beitrag: 24 von 85 (ID:3756597)
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