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Die SdK hat geklagt, weil der Kapitalschnitt aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn macht. Sollte der Schnitt durchgeführt werden (z.B. im Verhältnis 1:75), dann sind die freien Aktionäre gezwungen, etweder ihre Stückzahl auf eine durch 75 teilbare Anzahl aufzurunden oder ihre Aktien zu verkaufen.

Nachdem dieser Sachverhalt aber ohnehin seit Jahren diskutiert wird, dürften die Kleinaktionäre durchaus wissen, worauf sie sich einlassen. Auf der jetzigen Kursbasis entsprechen 75 Aktien einem Gegenwert von weniger als 6.000 DM, eine Größenordnung, die auch von vielen Kleinaktionären bei Einzelengagements erreicht wird. Ich stimme Ihnen aber grundsätzlich zu, daß der Kapitalschnitt keinesfalls aktionärsfreundlich ist. Der Schnitt hat aber nichts mit den Bilanzkennziffern von SACHSENMILCH zu tun.

Grüße

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aus der Diskussion: Sachsenmilch mit unglaublichen Zahlen - KGV v. St. 1,5
Autor (Datum des Eintrages): PeerShare  (18.06.01 10:56:16)
Beitrag: 31 von 85 (ID:3757651)
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