http://www.gegen-hartz.de/urteile/536596987708ff604.html Hartz IV Urteil: Amt muss Wasser zahlen Amt muss für Hartz-IV-Empfänger Wassergeld zahlen Hartz-IV-Empfänger haben einen Anspruch darauf, dass ein Wasserverbrauch von bis zu 108,5 Liter pro Tag und Person von den zuständigen Behörden bezahlt wird. Die von der GIAG zu Grunde gelegte Rechnung ist nicht plausibel. (SG Gießen, Urteil vom 07.11.2006 - S 25 AS 420/05) --- Warum schenkt der Staat der arbeitenden Bevölkerung nicht auch 108,5 Liter Wasser pro Tag ? |
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aus der Diskussion: | FDP-Politiker will Hartz IV um 30 Prozent kürzen |
Autor (Datum des Eintrages): | Blue Max (15.07.09 16:08:44) |
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