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@Mandarella

Nehmen wir an, eine Aktionärsvereinigung halte vor einem eventuellen Kapitalschnitt 5% der Aktien der Sachsenmilch AG.

Dieser wird sich nach einem Kapitalschnitt entgegen Deiner Stellungnahme nicht verändern und beträgt weiterhin die angenommenen 5%. Deine Aussage "Der Kapitalschnitt dient natürlich dazu, den Anteil der freien Aktionäre an der zukünftigen Sachsenmilch AG möglichst gering zu halten. " ist insofern falsch, irreführend und unhaltbar.

Sollte es im Anschluss an o.g. möglichen Kapitalschnitt zu einer Sachkapitalerhöhung kommen, so würde der 5% Anteil einer Vereingung der Aktionäre Rechte einräumen, die Transaktion zu verzögern oder gar ganz zu kippen.

Gruss
J.
 
aus der Diskussion: Sachsenmilch mit unglaublichen Zahlen - KGV v. St. 1,5
Autor (Datum des Eintrages): Jasdaq2  (18.06.01 11:53:57)
Beitrag: 34 von 85 (ID:3758048)
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