@Mandarella Nehmen wir an, eine Aktionärsvereinigung halte vor einem eventuellen Kapitalschnitt 5% der Aktien der Sachsenmilch AG. Dieser wird sich nach einem Kapitalschnitt entgegen Deiner Stellungnahme nicht verändern und beträgt weiterhin die angenommenen 5%. Deine Aussage "Der Kapitalschnitt dient natürlich dazu, den Anteil der freien Aktionäre an der zukünftigen Sachsenmilch AG möglichst gering zu halten. " ist insofern falsch, irreführend und unhaltbar. Sollte es im Anschluss an o.g. möglichen Kapitalschnitt zu einer Sachkapitalerhöhung kommen, so würde der 5% Anteil einer Vereingung der Aktionäre Rechte einräumen, die Transaktion zu verzögern oder gar ganz zu kippen. Gruss J. |
|
aus der Diskussion: | Sachsenmilch mit unglaublichen Zahlen - KGV v. St. 1,5 |
Autor (Datum des Eintrages): | Jasdaq2 (18.06.01 11:53:57) |
Beitrag: | 34 von 85 (ID:3758048) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |