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@Jasdaq
Zum Beschluss über Kapitalmaßnahmen genügt eine 75%-Mehrheit auf der HV (AktG §179 Abs. 2). Gibt es in der Satzung von Sachsenmilch eine Sonderklausel, die eine Mehrheit von über 95% vorsieht, oder wie soll mit 5% ein solcher Beschluss verhindert werden?
 
aus der Diskussion: Sachsenmilch mit unglaublichen Zahlen - KGV v. St. 1,5
Autor (Datum des Eintrages): Mandrella  (18.06.01 12:02:37)
Beitrag: 35 von 85 (ID:3758118)
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