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ich bin der meinung, man sollte differenzieren.

wenn ein typ ohne schulabschluss oder ohne lehre den 5€-job ablehnt bin ich deiner meinung. er/sie wäre dann aufstocker und käme inc. alg auf ca. 1000€ netto (als alleinstehender)

wenn es um qualifizierte mit langjähriger berufserfahrung geht, dann müssen andere regeln gelten.
wenn durchschnittslöhne /gehälter innerhalb einer branche bei 3000
liegen, ist eine vermittlung über zeitarbeit für 60% einfach ein unding. im endeffekt bekäme er netto kaum mehr als der obig beschriebene, denn bei ihm fiele das alg II flach..

die undifferenziertheit ist eines der probleme dieses gesetzes.

es gab ja einen vorschlag von alt/ba., der vorgeschlagen hat, die jenigen die langjährig beschäftit waren gegen die ewigen faulpelze besserzustellen.

das wird aber wohl nur wahlkampfgetöse sein.
 
aus der Diskussion: FDP-Politiker will Hartz IV um 30 Prozent kürzen
Autor (Datum des Eintrages): derdieschnautzelangsamvollhat  (16.07.09 11:04:30)
Beitrag: 78 von 159 (ID:37583692)
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