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[posting]37602581[/posting]Mit Dir hat man es wirklich schwer. Die 30% sind doch schon längst im Katalog enthalten. Und wenn sich einer nicht daran hält sind die Strafen noch höher.
Erst ne vernünftige Sachverhaltsermittlung anstellen, dann subsummieren und dann kannst Du Deinen Senf abgeben. ;)

So sieht es aktuell aus.

Ausgehend vom Ein-Personen-Haushalt hier die Kürzungen im Überblick:* 10 Prozent (34,70 Euro) werden gestrichen, wenn Sie zum Beispiel einen Termin beim Jobcenter ohne wichtigen Grund versäumen.
* 20 Prozent (69,40 Euro) werden gestrichen, wenn dieser Verstoß innerhalb eines Jahres erneut auftritt.
* 30 Prozent (104,10 Euro) können gekürzt werden, wenn Sie sich nicht an die Auflagen der Eingliederungsvereinbarung halten oder wenn Sie einen Job/ 1-Euro-Job oder eine Weiterbildung ablehnen. Auch hier gilt: es sei denn, Sie haben einen wichtigen Grund dafür.
* 60 Prozent (208,20 Euro) werden für drei Monate einbehalten, wenn sich einer der eben genannten Verstöße innerhalb eines Jahres wiederholt.
* 100 Prozent (347 Euro) können gestrichen werden, wenn mindestens dreimal eine Arbeit oder Weiterbildung abgelehnt wird.
* 100 Prozent werden ebenfalls gestrichen, wenn Arbeitslose unter 25 Jahren eine Arbeit, einen Ein-Euro-Job oder eine Weiterbildung ablehnen. Die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen.[/
b]


 
aus der Diskussion: FDP-Politiker will Hartz IV um 30 Prozent kürzen
Autor (Datum des Eintrages): kiska  (20.07.09 09:54:58)
Beitrag: 139 von 159 (ID:37604037)
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