Fenster schließen  |  Fenster drucken

Sorry ich habe was neueres was sagst Du jetzt??

Pauschalsteuer auf Auslandsfonds gekippt:

27. Februar 2009 Die Besteuerung zahlreicher Auslandsfonds durch den deutschen Fiskus verstößt gegen das Europarecht. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden. Dabei geht um „schwarze Fonds“: Das sind solche, die im Ausland sitzen und bestimmte Anforderungen des deutschen Rechts nicht einhalten.
Dazu gehören eine Registrierung in der Bundesrepublik, die Bestellung eines inländischen Vertreters sowie die Einhaltung von Nachweis- und Veröffentlichungspflichten. Anders als bei „weißen" Fonds (die die Vorgaben einhalten) oder "grauen" Fonds (die dies teilweise tun) setzt der deutsche Fiskus bei den Anlegern von „schwarzen“ Fonds eine Pauschalsteuer fest, die unabhängig von tatsächlichen Gewinnen anfällt.
Deutsche Rechtssprechung verstößt gegen Freiheit des Kapitalverkehrs
Weil der Bundesfinanzhof die Rechtslage für eindeutig hält, hat er die Entscheidung darüber gar nicht erst dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt, sondern gleich selbst das letzte Wort gesprochen. Die deutsche Regelung verstoße „offensichtlich“ gegen die europaweite Freiheit des Kapitalverkehrs, schreiben die obersten deutschen Steuerrichter. Wegen des „Anwendungsvorrangs“ des Europarechts dürften die Finanzbehörden die entsprechenden Vorschriften nicht mehr anwenden. Die gegenteilige Ansicht unterer Finanzgerichte verwarf der Bundesfinanzhof damit ausdrücklich. Dem Richterspruch aus München kommt umso größere Bedeutung zu, als die Kapitalverkehrsfreiheit nach dem EU-Vertrag auch gegenüber Staaten gewahrt werden muss, die selbst gar nicht der Europäischen Union angehören.
 
aus der Diskussion: MAN AHL Diversified oder Salus Alpha Directional Markets
Autor (Datum des Eintrages): Hedgeklon  (12.08.09 01:29:43)
Beitrag: 108 von 184 (ID:37759323)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE