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Dossier Die Posse mit der Steuerfahndung
Auf der legendären Daten-CD, die Klaus Zumwinkel zum Verhängnis wurde, stand auch der Name des Topbeamten Karl Michael Betzl. Doch anders als beim Ex-Postchef wurde dessen Steuerverfahren still und leise eingestellt. Auf mögliche Beweise verzichtete Bayerns Justiz. ...

... Betzl zeigt sich von Anfang an wenig kooperativ. Auf die Frage, was seine Frau beruflich mache, antwortet er, sie sei bei der Finanzbehörde. Doch wenig später findet die Staatsanwältin, fein säuberlich verpackt im Schrank, eine Ernennungsurkunde seiner Frau - zur leitenden Regierungsdirektorin. Dienstherr: der Bundesnachrichtendienst. Ausgerechnet jener um Diskretion bemühte Auslandsgeheimdienst, der die Daten-CD aus Liechtenstein besorgt hat. Ihre Position: Leiterin des Referats 80B. Ihre Aufgabe: undichte Stellen in den eigenen Reihen aufdecken. ...

... Derweil arbeitet das Fraunhofer-Institut in Berlin daran, die Schnipsel aus Betzls Schredder zusammenzusetzen. Jedes Teil muss gescannt und von einem Computer nach Risskanten, Farbe, Papierstärke und Schriftbild zusammengesetzt werden. Es gelingt den Experten, einzelne Seiten zu rekonstruieren, doch die Arbeit dauert. Zu lange, findet die Münchner Staatsanwaltschaft. Das Warten sei unzumutbar für Betzl. Sie handelt auf eine ungewöhnliche Weise. "Ich habe noch nie erlebt, dass unser Institut so unter Druck gesetzt wurde", sagt ein Fraunhofer-Mitarbeiter.

Auch wundert er sich über den Ton der Staatsanwältin. Sie soll "ausgerastet" sein, als das Institut erklärte, bislang alle Erkenntnisse an die Bochumer Behörde geleitet zu haben. Schließlich sei der Auftrag von dort gekommen. Die Münchner Staatsanwältin habe daraufhin dem Institut untersagt, "mit Bochum zu sprechen." In einem anderen Telefonat habe es geheißen, noch vor der Landtagswahl 2008 müsse der Fall abgeschlossen sein. "Über den Zusammenhang habe ich mich sehr gewundert", sagt ein Mitarbeiter.

Die Landtagswahl war im September 2008. Zu dem Zeitpunkt dauerten die Ermittlungen gerade mal sechs Monate. Dabei gibt es keine feste Dauer für ein Ermittlungsverfahren. "Das hängt von der Schwere der Tat, den Umständen und der Zumutbarkeit ab", sagt Stefan Heilmann, Sprecher im Bayerischen Justizministerium. "Aber ein Jahr ist nie unzumutbar."

Im Frühjahr 2009 setzen die Münchner dem Fraunhofer-Institut eine letzte Frist. Bis Ostern müsse geklärt sein, ob für den Fall relevante Daten rekonstruiert werden können. Doch noch vor Ablauf der Frist wird das Verfahren eingestellt - am 7. April, still und leise. Fünf Tage vor Ostern.

Erst auf Nachfrage bei der Münchner Staatsanwaltschaft, fast zwei Monate später, erfahren die Steuerfahnder, dass das Verfahren eingestellt wurde: nach Paragraf 153a, gegen eine Zahlung von 15.000 Euro. Ein ungewöhnlicher Vorgang, sind doch die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. ... http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Agenda-Die-Posse-mit-…

Der Fall soll neu aufgerollt werden und zwar soll auch gegen mögliche Fälle von Rechtsbeugung und Strafvereitelung ermittelt werden. (imho)
 
aus der Diskussion: Deutschland - ein Rechtsstaat ...?
Autor (Datum des Eintrages): HeWhoEnjoysGravity  (19.08.09 10:09:07)
Beitrag: 54 von 298 (ID:37807838)
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