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Der Pressedezernent des Landgerichts
Der Präsident des Landgerichts 47792 Krefeld
An die
Empfänger der Presseschau des Landgerichts
Postfach 10 10 64, 47710 Krefeld
Nordwall 131, 47798 Krefeld
Telefax-Nr. (02151) 847-278
E-Mail: pressestelle@lg-krefeld.nrw.de
Durchwahl (02151) 847-447
Bearbeiter: Herr Buschfort
Datum: 24.08.2009
Aktenzeichen: 127 E – 539
(Bei Antwort bitte angeben)
Presseschau für September 2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
im September 2009 stehen bei den großen Strafkammern des Landgerichts Krefeld
folgende möglicherweise für eine Presseberichterstattung in Betracht kommende Verhandlungen
an:
1.
Am 01.09.2009, 9:00 Uhr, Saal 157, verhandelt die 2. große Strafkammer gegen Jeff
U. aus Oberhausen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die
Staatsanwaltschaft Krefeld wirft dem 32 Jahre alten Nigerianer vor, am 05.04.2009 mit
dem Zug RE 13/9015 in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei, versteckt im
Körper, 102 Bodypacks Kokain, die er vorher heruntergeschluckt habe, mit einem Nettogesamtgewicht
von 1.013,4 g mit sich geführt zu haben.
2.
Am 03.09.2009 verhandelt die 2. große Strafkammer um 9:00 Uhr, Saal 157, sodann
gegen Lins A. aus Stuttgart ebenfalls wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Der 42 Jahre alte - ebenfalls nigerianische - Angeklagte soll nach dem Vorwurf
der Staatsanwaltschaft Krefeld am 03.04.2009 in den Niederlanden 451,4 g Kokain
erworben, dieses in 45 Bodypacks verschluckt und es sodann mit dem Zug nach
Deutschland verbracht haben. Die Betäubungsmittel seien zum gewinnbringenden
Weiterverkauf bestimmt gewesen.
3.
- 2 -
Die 2. große Strafkammer setzt am 14.09.2009, 8:30 Uhr, Saal 54, das Strafverfahren
gegen Bodo H. unter anderem wegen Raubes fort. Wegen der Einzelheiten des Tatvorwurfs
wird auf die Pressevorschau für August 2009, dort zu Ziffer 5., Bezug genommen.
Diese finden Sie auch im Internet unter www.lg-krefeld.nrw.de. Ein Fortsetzungstermin
ist derzeit noch für den 22.09.2009 um 9:00 Uhr in Saal 157 vorgesehen.
4.
Am 14.09.2009, 9:00 Uhr, Saal 54, wird sodann durch die 2. große Strafkammer das
Verfahren gegen Fatih C., Ahmed D., Ahmet T und Coskun D. wegen mehrfachen
Betrugs fortgesetzt. Wegen der Einzelheiten des Tatvorwurfs wird auf die Pressevorschau
für Dezember 2008, dort zu Ziffer 2., Bezug genommen.
Weitere Fortsetzungstermine sind noch für den 21.09.2009, 28.09.2009, 05.10.2009,
12.10.2009, 19.10.2009, 26.10.2009, 09.11.2009, 30.11.2009, 07.12.2009,
14.12.2009 und 21.12.2009 in Saal 54, jeweils um 9:00 Uhr, vorgesehen.
5.
Ebenfalls am 14.09.2009, jedoch erst um 13:00 Uhr in Saal 54, setzt die 2. große
Strafkammer das Verfahren gegen Zekai T. wegen versuchten Mordes fort. Wegen
der Einzelheiten des Tatvorwurfs wird auf die Pressevorschau von Juni 2009, dort zu
Ziffer 8., Bezug genommen.
Weitere Fortsetzungstermine sind nunmehr noch für den 06.10.2009, 13:00 Uhr, und
den 16.10.2009, 09:00 Uhr, jeweils in Saal 157, vorgesehen.
6.
Die 2. große Strafkammer verhandelt außerdem am 15.09.2009, 9:00 Uhr, Saal 157,
gegen Marco C. aus Tegelen/Niederlande unter anderem wegen schweren Raubes.
Die Staatsanwaltschaft Krefeld wirft dem 38 Jahre alten Niederländer vor, am
29.07.2005 gegen 19:00 Uhr von dem Geschädigten Michael K. in dessen Wohnung
auf der Marktstraße in Krefeld die Herausgabe von 2.000,- € verlangt zu haben. Als
der Geschädigte erwidert habe, kein Geld zu haben, habe der Angeklagte diesem
mehrfach mit einer aus Aluminium bestehenden Wasserwaage auf den Kopf und den
Oberkörper geschlagen. Auf die Aufforderung des Angeklagten, die Taschen zu leeren,
habe der Geschädigte ein Klappmesser hervorgeholt, welches der Angeklagte an
sich genommen und dem Geschädigten im Kehlbereich an den Hals gesetzt habe, um
- 3 -
seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Auch habe der Angeklagte dem Geschädigten
ein Glas, welches auf dem Wohnzimmertisch gestanden habe, gegen den Kopf
geworfen. Das Glas sei hierdurch zu Bruch gegangen. Anschließend habe der Angeklagte
€ 730,- Bargeld und eine EC-Karte der Sparkasse Krefeld, welche sich in einer
Geldbörse des Geschädigten befunden hätte, sowie dessen niederländischen Pass,
welcher in einer an der Türklinke der Wohnzimmertür hängenden Umhängetasche
deponiert gewesen sei, an sich genommen, um diese Sachen für sich zu verwenden.
Aufgrund der vorangegangenen Gewaltanwendung habe der Geschädigte die Entwendung
geduldet. Der Geschädigte habe durch die Handlungen des Angeklagten ein
stumpfes Bauchtrauma und multiple Prellungen erlitten.
7.
Am 18.09.2009, 9:00 Uhr in Saal 157, verhandelt die 2. große Strafkammer sodann
gegen den Nigerianer Nelson S. wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Die Staatsanwaltschaft Krefeld wirft dem 34 Jahre alten - bis zu seiner Verhaftung
in Moers wohnhaften - Angeklagten vor, am 29.03.2009 zwischen 17.00 und
17.15 Uhr als Fahrgast im Regionalexpress RE 13/9029 auf der Fahrtstrecke
Venlo/Hamm, aus den Niederlanden kommend, im Bereich der Gemeinde Nettetal in
das Bundesgebiet eingereist zu sein, wobei er 35 Bodypacks Heroin mit der Aufschrift
TT und einem Gesamtgewicht von 347,5 g, 30 Bodypacks mit einem schwarzen Kreuz
und einem Gesamtgewicht von 299,1 g, 30 Bodypacks mit einem Pflaster und einem
Gesamtgewicht von 295,3 g sowie schließlich 15 Bodypacks mit der Aufschrift ACO
und einem Gesamtgewicht von 147,8 g bei sich geführt habe. Die Bodypacks, die von
einem unbekannten niederländischen Dealer gestammt hätten, habe sich der Angeklagte
bereits in den Niederlanden oral inkorporiert. Das Kokain sei zum gewinnbringenden
Weiterverkauf durch zumindest einen nicht ermittelten Täter bestimmt gewesen.
8.
Die 1. große Strafkammer verhandelt am 21.09.2009, 9:00 Uhr, Saal157, gegen Melita
C. aus Krefeld wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Dem 17 Jahre alten
ugandischen Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft Krefeld vorgeworfen, an
einem nicht näher bestimmbaren Tag in der Zeit vom 01.01.2008 bis zum 02.10.2008
sexuelle Handlungen an dem im Jahr 2003 geborenen Kind C. vorgenommen zu haben.
Dieses habe sich in dem Tatzeitraum alleine mit dem Angeklagten in der Wohnung
der Zeugin S. (Mutter des Angeklagten) befunden. Auf der Couch im Wohnzimmer
liegend habe der Angeklagte C. aufgefordert, zu ihm zu kommen und sich vor ihn
zu stellen. Zu diesem Zeitpunkt habe das Kind lediglich eine Unterhose getragen, weil
- 4 -
sie zuvor vom Angeklagten aufgefordert worden sei, ihre weiteren Bekleidungsstücke
auszuziehen. Der Angeklagte habe nunmehr seine Hand in den Bund der Unterhose
des Kindes geführt und mit dem Mittelfinger ihre Scheide befühlt.
Fortsetzungstermine sind für den 24.09.2009 und 28.09.2009, jeweils um 9:00 Uhr in
Saal 157 geplant.
9.
Am 23.09.2009 beginnt die 2. große Strafkammer das Verfahren gegen Haci A., Sinan
K. und Ahmet und Necdet Y. wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Die Staatsanwaltschaft Krefeld legt den zwischen 32 und 42 Jahre alten türkischen
Angeklagten folgendes zur Last:
In der Zeit von Angang Januar 2008 bis Anfang März 2008 hätten die Zeugen Y. und
C. von dem gesondert Verfolgten K. aus Istanbul den Auftrag erhalten, 20 Kartons mit
Textilien von Köln nach Rotterdam zu bringen, wobei K. die Zeugen in dem Glauben
gelassen habe, dass die Kartons neben Jacken Kleiderbügel enthalten würden, in denen
unbehandelte Edelsteine versteckt seien. Für den Transport hätten sie einen
Lohn in Höhe von € 20.000,00 erhalten sollen. Tatsächlich sei in den Kleiderbügeln
Heroin versteckt gewesen, das zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen
sei. Nachdem die Zeugen C. und Y. wegen eines ausstehenden Transportlohnes
in Höhe von € 15.000,00 lediglich 15 Kartons in Rotterdam an einen nicht identifizierten
„Kaya“ geliefert hätten, hätten sie die restlichen 5 Kartons, die mindestens 9,35 kg
Heroin enthalten hätten, zurück in eine Halle des Zeugen C. in Wassenberg gebracht.
In der Folgezeit sei es über die weitere Auslieferung der 5 Kartons wegen des ausstehenden
Transportlohnes zwischen den Zeugen C. und Y. mit den türkischen Auftraggebern,
zu denen neben K. auch die nicht identifizierten „Murat Güven“, „Avni Soydas“
und ein „Mehmet“ gehört hätten, zu mehrfachen telefonischen Auseinandersetzungen
gekommen. Ferner habe der Angeklagte A. in dieser Zeit von „Mehmet“ die Weisung
erhalten, die 5 Kartons mit Heroin nicht nach Rotterdam liefern zu lassen, sondern in
Deutschland zu belassen, wo sie von den Angeklagten K. sowie Ahmet und Necdet Y.
hätten abgeholt werden sollen. In Ausführung dieser Weisung habe sich der Angeklagte
A. in Krefeld im „Cafe In“ mit dem Zeugen Y. getroffen, um die Übergabe der 5
Kartons zu organisieren. Ein bis zwei Tage nach dem ersten Treffen im „Cafe In“ hätten
sich der Angeklagte A. und der Zeuge Y. dort mit den Angeklagten Ahmet und
- 5 -
Necdet Y. sowie dem Angeklagten K. getroffen, die die 5 Kartons mit dem Heroin entsprechend
einem gemeinschaftlichen Tatentschluss zwecks gewinnbringenden Weiterverkaufs
hätten erhalten sollen. Während der Angeklagte K. mit dem Angeklagten
A. zunächst im „Cafe In“ verblieben sei, seien die Angeklagten Ahmet und Necdet Y.
gemeinsam mit dem Zeugen Y. auf Anweisung des Angeklagten A. nach Wassenberg
gefahren. Dort habe der Zeuge Y. den Angeklagten Ahmet und Necdet Y. die in der
Halle des Zeugen C. gelagerten 5 Kartons mit mindestens 9,35 Kg Heroin übergeben.
Gemeinsam seien die Angeklagten Ahmet und Necdet Y. mit dem Zeugen Y. zurück
nach Krefeld gefahren, wo der Zeuge Y. das Fahrzeug sodann verlassen habe.
10.
Sodann verhandelt die 2. große Strafkammer am 29.09.2009, 9:00 Uhr, Saal 157,
noch gegen Daniel J. A. C. aus Portugal wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Der 26 Jahre alte Angeklagte soll nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft
Krefeld am 30.04.2009 gegen 9:15 Uhr mit dem Zug RE 13 über den Grenzbahnhof
Kaldenkirchen in das Bundesgebiet eingereist sein und dabei 10,8 kg Haschisch, verpackt
in 3 Blöcken, sowie ein Verschlusstütchen mit 5,9 g Haschisch mit sich geführt
haben. Das Rauschgift in den drei Blöcken sei zum gewinnbringenden Weiterverkauf
bestimmt gewesen.
11.
Im September 2009 verhandelt die 1. große Strafkammer schließlich noch in einer
Berufungssache in Saal 157 um 9:00 Uhr gegen Dirk V. wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz.
Die Genehmigung für Foto- und Filmaufnahmen bitte ich rechtzeitig bei mir einzuholen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass sich jederzeit unvorhersehbare
Terminänderungen ergeben können.
Sollten Sie zu den einzelnen Verfahren weitere Informationen benötigen, stehe ich
Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Buschfort
– maschinell erstellt, ohne Unterschrift gültig –http://www.lg-krefeld.nrw.de/presse/ueber/Pressevorschau_Sep…
 
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Autor (Datum des Eintrages): redbulll  (01.09.09 00:45:15)
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