Der Pressedezernent des Landgerichts Der Präsident des Landgerichts 47792 Krefeld An die Empfänger der Presseschau des Landgerichts Postfach 10 10 64, 47710 Krefeld Nordwall 131, 47798 Krefeld Telefax-Nr. (02151) 847-278 E-Mail: pressestelle@lg-krefeld.nrw.de Durchwahl (02151) 847-447 Bearbeiter: Herr Buschfort Datum: 24.08.2009 Aktenzeichen: 127 E – 539 (Bei Antwort bitte angeben) Presseschau für September 2009 Sehr geehrte Damen und Herren, im September 2009 stehen bei den großen Strafkammern des Landgerichts Krefeld folgende möglicherweise für eine Presseberichterstattung in Betracht kommende Verhandlungen an: 1. Am 01.09.2009, 9:00 Uhr, Saal 157, verhandelt die 2. große Strafkammer gegen Jeff U. aus Oberhausen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Staatsanwaltschaft Krefeld wirft dem 32 Jahre alten Nigerianer vor, am 05.04.2009 mit dem Zug RE 13/9015 in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei, versteckt im Körper, 102 Bodypacks Kokain, die er vorher heruntergeschluckt habe, mit einem Nettogesamtgewicht von 1.013,4 g mit sich geführt zu haben. 2. Am 03.09.2009 verhandelt die 2. große Strafkammer um 9:00 Uhr, Saal 157, sodann gegen Lins A. aus Stuttgart ebenfalls wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der 42 Jahre alte - ebenfalls nigerianische - Angeklagte soll nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft Krefeld am 03.04.2009 in den Niederlanden 451,4 g Kokain erworben, dieses in 45 Bodypacks verschluckt und es sodann mit dem Zug nach Deutschland verbracht haben. Die Betäubungsmittel seien zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen. 3. - 2 - Die 2. große Strafkammer setzt am 14.09.2009, 8:30 Uhr, Saal 54, das Strafverfahren gegen Bodo H. unter anderem wegen Raubes fort. Wegen der Einzelheiten des Tatvorwurfs wird auf die Pressevorschau für August 2009, dort zu Ziffer 5., Bezug genommen. Diese finden Sie auch im Internet unter www.lg-krefeld.nrw.de. Ein Fortsetzungstermin ist derzeit noch für den 22.09.2009 um 9:00 Uhr in Saal 157 vorgesehen. 4. Am 14.09.2009, 9:00 Uhr, Saal 54, wird sodann durch die 2. große Strafkammer das Verfahren gegen Fatih C., Ahmed D., Ahmet T und Coskun D. wegen mehrfachen Betrugs fortgesetzt. Wegen der Einzelheiten des Tatvorwurfs wird auf die Pressevorschau für Dezember 2008, dort zu Ziffer 2., Bezug genommen. Weitere Fortsetzungstermine sind noch für den 21.09.2009, 28.09.2009, 05.10.2009, 12.10.2009, 19.10.2009, 26.10.2009, 09.11.2009, 30.11.2009, 07.12.2009, 14.12.2009 und 21.12.2009 in Saal 54, jeweils um 9:00 Uhr, vorgesehen. 5. Ebenfalls am 14.09.2009, jedoch erst um 13:00 Uhr in Saal 54, setzt die 2. große Strafkammer das Verfahren gegen Zekai T. wegen versuchten Mordes fort. Wegen der Einzelheiten des Tatvorwurfs wird auf die Pressevorschau von Juni 2009, dort zu Ziffer 8., Bezug genommen. Weitere Fortsetzungstermine sind nunmehr noch für den 06.10.2009, 13:00 Uhr, und den 16.10.2009, 09:00 Uhr, jeweils in Saal 157, vorgesehen. 6. Die 2. große Strafkammer verhandelt außerdem am 15.09.2009, 9:00 Uhr, Saal 157, gegen Marco C. aus Tegelen/Niederlande unter anderem wegen schweren Raubes. Die Staatsanwaltschaft Krefeld wirft dem 38 Jahre alten Niederländer vor, am 29.07.2005 gegen 19:00 Uhr von dem Geschädigten Michael K. in dessen Wohnung auf der Marktstraße in Krefeld die Herausgabe von 2.000,- € verlangt zu haben. Als der Geschädigte erwidert habe, kein Geld zu haben, habe der Angeklagte diesem mehrfach mit einer aus Aluminium bestehenden Wasserwaage auf den Kopf und den Oberkörper geschlagen. Auf die Aufforderung des Angeklagten, die Taschen zu leeren, habe der Geschädigte ein Klappmesser hervorgeholt, welches der Angeklagte an sich genommen und dem Geschädigten im Kehlbereich an den Hals gesetzt habe, um - 3 - seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Auch habe der Angeklagte dem Geschädigten ein Glas, welches auf dem Wohnzimmertisch gestanden habe, gegen den Kopf geworfen. Das Glas sei hierdurch zu Bruch gegangen. Anschließend habe der Angeklagte € 730,- Bargeld und eine EC-Karte der Sparkasse Krefeld, welche sich in einer Geldbörse des Geschädigten befunden hätte, sowie dessen niederländischen Pass, welcher in einer an der Türklinke der Wohnzimmertür hängenden Umhängetasche deponiert gewesen sei, an sich genommen, um diese Sachen für sich zu verwenden. Aufgrund der vorangegangenen Gewaltanwendung habe der Geschädigte die Entwendung geduldet. Der Geschädigte habe durch die Handlungen des Angeklagten ein stumpfes Bauchtrauma und multiple Prellungen erlitten. 7. Am 18.09.2009, 9:00 Uhr in Saal 157, verhandelt die 2. große Strafkammer sodann gegen den Nigerianer Nelson S. wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Staatsanwaltschaft Krefeld wirft dem 34 Jahre alten - bis zu seiner Verhaftung in Moers wohnhaften - Angeklagten vor, am 29.03.2009 zwischen 17.00 und 17.15 Uhr als Fahrgast im Regionalexpress RE 13/9029 auf der Fahrtstrecke Venlo/Hamm, aus den Niederlanden kommend, im Bereich der Gemeinde Nettetal in das Bundesgebiet eingereist zu sein, wobei er 35 Bodypacks Heroin mit der Aufschrift TT und einem Gesamtgewicht von 347,5 g, 30 Bodypacks mit einem schwarzen Kreuz und einem Gesamtgewicht von 299,1 g, 30 Bodypacks mit einem Pflaster und einem Gesamtgewicht von 295,3 g sowie schließlich 15 Bodypacks mit der Aufschrift ACO und einem Gesamtgewicht von 147,8 g bei sich geführt habe. Die Bodypacks, die von einem unbekannten niederländischen Dealer gestammt hätten, habe sich der Angeklagte bereits in den Niederlanden oral inkorporiert. Das Kokain sei zum gewinnbringenden Weiterverkauf durch zumindest einen nicht ermittelten Täter bestimmt gewesen. 8. Die 1. große Strafkammer verhandelt am 21.09.2009, 9:00 Uhr, Saal157, gegen Melita C. aus Krefeld wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Dem 17 Jahre alten ugandischen Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft Krefeld vorgeworfen, an einem nicht näher bestimmbaren Tag in der Zeit vom 01.01.2008 bis zum 02.10.2008 sexuelle Handlungen an dem im Jahr 2003 geborenen Kind C. vorgenommen zu haben. Dieses habe sich in dem Tatzeitraum alleine mit dem Angeklagten in der Wohnung der Zeugin S. (Mutter des Angeklagten) befunden. Auf der Couch im Wohnzimmer liegend habe der Angeklagte C. aufgefordert, zu ihm zu kommen und sich vor ihn zu stellen. Zu diesem Zeitpunkt habe das Kind lediglich eine Unterhose getragen, weil - 4 - sie zuvor vom Angeklagten aufgefordert worden sei, ihre weiteren Bekleidungsstücke auszuziehen. Der Angeklagte habe nunmehr seine Hand in den Bund der Unterhose des Kindes geführt und mit dem Mittelfinger ihre Scheide befühlt. Fortsetzungstermine sind für den 24.09.2009 und 28.09.2009, jeweils um 9:00 Uhr in Saal 157 geplant. 9. Am 23.09.2009 beginnt die 2. große Strafkammer das Verfahren gegen Haci A., Sinan K. und Ahmet und Necdet Y. wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Staatsanwaltschaft Krefeld legt den zwischen 32 und 42 Jahre alten türkischen Angeklagten folgendes zur Last: In der Zeit von Angang Januar 2008 bis Anfang März 2008 hätten die Zeugen Y. und C. von dem gesondert Verfolgten K. aus Istanbul den Auftrag erhalten, 20 Kartons mit Textilien von Köln nach Rotterdam zu bringen, wobei K. die Zeugen in dem Glauben gelassen habe, dass die Kartons neben Jacken Kleiderbügel enthalten würden, in denen unbehandelte Edelsteine versteckt seien. Für den Transport hätten sie einen Lohn in Höhe von € 20.000,00 erhalten sollen. Tatsächlich sei in den Kleiderbügeln Heroin versteckt gewesen, das zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sei. Nachdem die Zeugen C. und Y. wegen eines ausstehenden Transportlohnes in Höhe von € 15.000,00 lediglich 15 Kartons in Rotterdam an einen nicht identifizierten „Kaya“ geliefert hätten, hätten sie die restlichen 5 Kartons, die mindestens 9,35 kg Heroin enthalten hätten, zurück in eine Halle des Zeugen C. in Wassenberg gebracht. In der Folgezeit sei es über die weitere Auslieferung der 5 Kartons wegen des ausstehenden Transportlohnes zwischen den Zeugen C. und Y. mit den türkischen Auftraggebern, zu denen neben K. auch die nicht identifizierten „Murat Güven“, „Avni Soydas“ und ein „Mehmet“ gehört hätten, zu mehrfachen telefonischen Auseinandersetzungen gekommen. Ferner habe der Angeklagte A. in dieser Zeit von „Mehmet“ die Weisung erhalten, die 5 Kartons mit Heroin nicht nach Rotterdam liefern zu lassen, sondern in Deutschland zu belassen, wo sie von den Angeklagten K. sowie Ahmet und Necdet Y. hätten abgeholt werden sollen. In Ausführung dieser Weisung habe sich der Angeklagte A. in Krefeld im „Cafe In“ mit dem Zeugen Y. getroffen, um die Übergabe der 5 Kartons zu organisieren. Ein bis zwei Tage nach dem ersten Treffen im „Cafe In“ hätten sich der Angeklagte A. und der Zeuge Y. dort mit den Angeklagten Ahmet und - 5 - Necdet Y. sowie dem Angeklagten K. getroffen, die die 5 Kartons mit dem Heroin entsprechend einem gemeinschaftlichen Tatentschluss zwecks gewinnbringenden Weiterverkaufs hätten erhalten sollen. Während der Angeklagte K. mit dem Angeklagten A. zunächst im „Cafe In“ verblieben sei, seien die Angeklagten Ahmet und Necdet Y. gemeinsam mit dem Zeugen Y. auf Anweisung des Angeklagten A. nach Wassenberg gefahren. Dort habe der Zeuge Y. den Angeklagten Ahmet und Necdet Y. die in der Halle des Zeugen C. gelagerten 5 Kartons mit mindestens 9,35 Kg Heroin übergeben. Gemeinsam seien die Angeklagten Ahmet und Necdet Y. mit dem Zeugen Y. zurück nach Krefeld gefahren, wo der Zeuge Y. das Fahrzeug sodann verlassen habe. 10. Sodann verhandelt die 2. große Strafkammer am 29.09.2009, 9:00 Uhr, Saal 157, noch gegen Daniel J. A. C. aus Portugal wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der 26 Jahre alte Angeklagte soll nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft Krefeld am 30.04.2009 gegen 9:15 Uhr mit dem Zug RE 13 über den Grenzbahnhof Kaldenkirchen in das Bundesgebiet eingereist sein und dabei 10,8 kg Haschisch, verpackt in 3 Blöcken, sowie ein Verschlusstütchen mit 5,9 g Haschisch mit sich geführt haben. Das Rauschgift in den drei Blöcken sei zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen. 11. Im September 2009 verhandelt die 1. große Strafkammer schließlich noch in einer Berufungssache in Saal 157 um 9:00 Uhr gegen Dirk V. wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Genehmigung für Foto- und Filmaufnahmen bitte ich rechtzeitig bei mir einzuholen. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass sich jederzeit unvorhersehbare Terminänderungen ergeben können. Sollten Sie zu den einzelnen Verfahren weitere Informationen benötigen, stehe ich Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Buschfort – maschinell erstellt, ohne Unterschrift gültig –http://www.lg-krefeld.nrw.de/presse/ueber/Pressevorschau_Sep… |
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aus der Diskussion: | Neues aus Multikultistan |
Autor (Datum des Eintrages): | redbulll (01.09.09 00:45:15) |
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