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[posting]37937719[/posting]naja, so schlimm wie von Herrn Horack dargestellt, ist die Entscheidung ja nun wirklich nicht...

Im Urteil steht (Randnummern. 60 und 61):

Daher ist im vorliegenden Fall insbesondere zu prüfen, ob die mit den im Ausgangsverfahren fraglichen nationalen Rechtsvorschriften verfügte Beschränkung des Anbietens von Glücksspielen über das Internet geeignet ist, die Verwirklichung eines oder mehrerer der von dem betroffenen Mitgliedstaat geltend gemachten Ziele zu gewährleisten, und ob sie nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung des Ziels oder der Ziele erforderlich ist.

In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass eine nationale Regelung nur dann geeignet ist, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen.

Für Portugal
bedeutet das, dass geprüft werden muß, ob es nicht Maßnahmen gibt, die zur Erreichung der Ziele geeigneter sind als ein Monopol. Da das Ziel Betrugsbekämpfung ist würde hier auch ein Konzessionsmodell genügen, da dieses außreichende Kontrolle der Anbieter durch den Staat ermöglicht und weniger einschränkend ist (oder mit anderen Worten, nicht über das erforderliche hinaus geht) --> siehe Placanica-Urteil

Für Deutschland
bedeutet das, dass der Glücksspielstaatsvertrag auf jeden Fall Quatsch ist, da er Internet-Pferdewetten erlaubt, aber nicht Internet-Lotto und Internet-Wetten. Der SGlücksspielstaatsvertrag ist also weder kohärent noch systematisch. Das Bwin-Urteil stärkt also sogar die Position der Staatsvertragsgegner.
 
aus der Diskussion: JAXX 2009 - Expansion in liberalisierte Glückspielmärkte
Autor (Datum des Eintrages): hubertg  (08.09.09 14:04:24)
Beitrag: 2,052 von 7,218 (ID:37938001)
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