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Ping-Abzocker werden in Hannover nicht belangt

Die Ping-Abzocke ist ebenso einfach wie wirkungsvoll: Ein automatisches System ruft auf vielen parallelen Leitungen zahlreiche Anschlüsse nach dem Zufallsprinzip an und trennt die Verbindung sofort nach dem ersten Klingeln wieder. Dabei wird dem Angerufenen eine Mehrwertdienste-Rufnummer angezeigt. Wer irrtümlich davon ausgeht, dass er einen für ihn bestimmten Anruf verpasst habe, und die angegebene Nummer zurückruft, tappt in die Falle und muss einen erhöhten Anrufpreis berappen, der zum Großteil an den Betreiber der Mehrwertdiensterufnummer geht. Der Betreiber des Anrufsystems und der des Mehrwert-Dienstes sind dabei entweder identisch oder machen gemeinsame Sache. ... http://www.heise.de/newsticker/Ping-Abzocker-werden-in-Hanno…

Eine bessere Überschrift wäre meiner Meinung nach:
Staatsanwaltschaft Hannover und Generalstaatsanwaltschaft Celle unterstützen organisierten Betrug.


§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ... http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Also "... Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält ..." ist hier eindeutig anwendbar. (alles imho)
 
aus der Diskussion: Deutschland - ein Rechtsstaat ...?
Autor (Datum des Eintrages): HeWhoEnjoysGravity  (10.09.09 08:53:01)
Beitrag: 55 von 298 (ID:37951443)
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