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Ich bin dabei die Informationen für ein Anschreiben an Nomura zusammenzustellen, mit dem zuerst eine Aufschlüsselung der Berechnung des Auszahlungsbetrages und dann eine Erhöhung verlangt wird.

Zum Beitrag von Markus (#13): Er hat aus den Bedingungen zitiert:

Hallo,

die Zertifikate wurden gemäß § 12 des Prospekts gekündigt, (Anpassungen des Basisindexes), Abs. 2 sagt bei Änderungen
" ... Dabei wird die Emittentin diejenige Formel und Methode zur Berechnung des Index anwenden, welche vor einer solchen Änderung, Nicht-Berechnung bzw. Nicht-Veröffentlichung oder Einstellung zuletzt angewandt wurde, jedoch unter Berücksichtigung nur derjenigen Wertpapiere, die unmittelbar vor dem Index-Anpassungsereignis in dem Index enthalten waren. ..."

Daraus geht hervor, dass Berechnung und Papier VOR der Nicht-Berechnung und VOR dem Index-Anpassungsereignis massgebend sind. Dann müßte doch auch der Wert der Side Pocket Shares in den Auszahlungsbetrag eingehen.

Übrigens wäre ein anderes Ergebnis wohl eine "unbillige Benachteiligung der Anleger". Die Klausel könnte daher im Sinne einer unbilligen AGB-Klausel nichtig sein.

In jedem Fall stinkt die Sache. Ich suche nach wie vor Mitstreiter, da Anlegeranwälte teuer sind.

Übrigens verhält sich Nomura möglicher Weise auch in anderen Fällen nicht besser. Die Swiss Alpha Zertifikate (z. B. WKN A0LJD2) sollen laut einem Experten, der die Berater des zurgundeliegenden Fonds kennt, auch nicht dem wahren Wert des Fonds entsprechen.

Gruß,

Achim
 
aus der Diskussion: Thames River Zertifikate von Nomura
Autor (Datum des Eintrages): fondnascher  (30.09.09 08:50:46)
Beitrag: 20 von 27 (ID:38082758)
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