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§ 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises http://dejure.org/gesetze/StGB/192.html

Ich interpretiere das so, dass hiermit u.U. Bosheit und die Verfolgung negativer Ziele bestraft werden kann oder anders gesagt: es darf nicht sein, dass jemand in Verfolgung guter Ziele für die Nennung der Wahrheit bestraft wird. Die Absicht ist wichtig. Wer Mißstände aufdeckt und vor Gefahren warnt, darf nicht so schnell/stark bestraft werden (wenn überhaupt) wie jemand, der absichtlich/bewusst Mißstände vertuscht und Gefahren verschleiert.

Unabhängig vom bisher Gesagten wage ich mal ein Beispiel:
- "Du bist schwul und hast HIV" ist keine Beleidigung, wenn es die Wahrheit ist.
- "Du HIV-verseuchte Schwuchtel" ist trotz der zugrundeliegenden Wahrheit eventuell eine Beleidigung.

Letzteres muss nicht als Beleidigung gewertet werden, wenn der Angesprochene sich zuvor negativ verhalten hat (z.B. Menschenleben durch Verschweigen einer Krankheit gefährdet hat oder für negative Ziele argumentiert hat oder selbst unsachlich wurde). (alles imho)
 
aus der Diskussion: Warum ist die Wahrheit in diesem unserem Lande nicht erwünscht
Autor (Datum des Eintrages): HeWhoEnjoysGravity  (04.10.09 14:31:53)
Beitrag: 49 von 68 (ID:38111280)
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