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Ich habe mal gehört, dass man, wenn man als Versicherter bzw. Versicherungsnehmer das 60. Lebensjahr vollendet hat, eine LV ohne Nachteile zu erleiden kündigen kann.

Dazu würde ich gerne wissen: 1.): Stimmt das?
2.): Erhält man dann auch anteilige
Schlussüberschussanteile?
Danke im voraus

RG
 
aus der Diskussion: Was spricht dagegen eine klassische Kapital-LV zu kuendigen und....
Autor (Datum des Eintrages): raceglider  (05.10.09 10:48:16)
Beitrag: 19 von 27 (ID:38113625)
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