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"Er wird wie ein Volksheld gefeiert"
Der Franzose André Bamberski ist überzeugt, dass Dieter K. Schuld am Tod seiner Tochter ist. Fast 30 Jahre lang verfolgte er den Deutschen, ließ ihn entführen - seit dieser Woche nun sitzt K. in Haft in Paris. Ein Drama um Gerechtigkeit, Rache und Selbstjustiz über Grenzen hinweg. ...

... Bamberski ist nicht davon abzubringen, dass Dieter K. die 15-jährige Kalinka betäubte, vergewaltigte und sie infolge der Betäubung starb. Die gerichtsmedizinische Untersuchung der Leiche habe der Arzt von einem befreundeten Kollegen machen lassen, um die Vergewaltigung zu vertuschen, behauptet Bamberski in Interviews. Bei einer Exhumierung des Mädchens im Jahr 1985 habe sich herausgestellt, dass bei der Autopsie die Geschlechtsteile entfernt worden seien - und damit die Beweise für den Missbrauch seiner Tochter. ...

... Laut Gerichtsunterlagen verwickelte sich K. in Widersprüche

Dieter K. hatte zum Tod seiner Stieftochter erklärt, diese sei am Abend des 10. Juli 1982 gegen 19.30 Uhr - müde vom Schwimmen und Surfen auf dem Bodensee - nach Hause gekommen. Da sie glaubte, ihr Teint sei nicht genügend gebräunt, habe er ihr vor dem Abendessen eine Injektion von Kobalt-Ferrlezit, einem Eisenpräparat, verabreicht. Gegen 22.30 Uhr habe Kalinka noch Wasser getrunken und sich danach ins Bett gelegt. Erst am nächsten Morgen habe er festgestellt, so K., dass sie sich in einem kritischen Zustand befinde und habe mehrfach versucht, sie mit Injektionen wiederzubeleben.

Später soll K. Akten zufolge behauptet haben, er habe die Kobalt-Ferrlecit-Injektion nicht vor, sondern nach dem Abendessen gegen 20.30 Uhr verabreicht. Die Eisenspritze sollte eine Anämie behandeln, an der Kalinka litt. Er habe diese Behandlung schon bei vielen anderen Patienten angewandt. Weiterhin gab er an, dass er Kalinka in der Nacht, als sie Durst hatte, und nicht einschlafen konnte, ihr eine Tablette des Beruhigungsmittels Frisium gegeben zu haben.

Bei der Autopsie der Toten 1982 in einem Krankenhaus im Memmingen fanden sich laut einem Papier des Appelationsgerichtshofs von Paris unter anderem Blutspuren in ihrem Slip sowie ein "oberflächlicher Riss von etwa einem Zentimeter" im Genitalbereich. Dieser könnte jedoch auch "postmortem" entstanden sein, so ein Mediziner später. Für Bamberski sind diese Spuren Beweise seiner Tathergangstheorie. ... http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,656802,00.html
 
aus der Diskussion: Deutschland - ein Rechtsstaat ...?
Autor (Datum des Eintrages): HeWhoEnjoysGravity  (23.10.09 06:39:21)
Beitrag: 66 von 298 (ID:38237442)
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