[posting]38326133[/posting]Aus der Satzung der Jaxx AG "Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig für einen Betrag von insgesamt bis zu € 2.107.602,00 auszuschließen, wenn die neuen Aktien gegen Sacheinlage ausgegeben werden." Das sollte IMO für die Komplettübernahmen ausreichen. mwenture |
|
aus der Diskussion: | JAXX 2009 - Expansion in liberalisierte Glückspielmärkte |
Autor (Datum des Eintrages): | mwenture (05.11.09 13:32:56) |
Beitrag: | 2,544 von 7,218 (ID:38326349) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |