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[posting]38326133[/posting]Aus der Satzung der Jaxx AG "Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig für einen Betrag von insgesamt bis zu € 2.107.602,00 auszuschließen, wenn die neuen Aktien gegen Sacheinlage ausgegeben werden." Das sollte IMO für die Komplettübernahmen ausreichen.

mwenture :)
 
aus der Diskussion: JAXX 2009 - Expansion in liberalisierte Glückspielmärkte
Autor (Datum des Eintrages): mwenture  (05.11.09 13:32:56)
Beitrag: 2,544 von 7,218 (ID:38326349)
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