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Der Vivacon-Vorstand hält es seit einem Jahres nicht für nötig, Quartalszahlen rauszugeben oder eine Hauptversammlung abzuhalten. Das stinkt mir mittlerweile gewaltig.
Als Anteilseigner einer AG hat man das Recht, durch den Vorstand über den Geschäftsverlauf informiert zu werden.
Mein Anwalt hat mittlerweile ein Schreiben an den VIVACON-Vorstand aufgesetzt, in dem die Ansetzung einer HV gefordert wird.
Hier werden wir Herrn Rodemer mit den entsprechenden Fragen konfrontieren.
Möglicherweise ist man in Düsseldorf auch etwas verwundet, daß man unbehelligt im Verborgenen wirtschaften kann, ohne daß auch nur ein Aktionär sich beschwert.
Ich werde in den nächsten Tagen/Wochen Stimmanteile sammeln, die den Antrag unterstützen.
Wer also mitmachen will, schickt mir bitte per BM oder als Beitrag im neuen Thread seinen Usernamen und die Anzahl seiner VIA-shares.
Idealerweise bekommen wir 1,0 Mio zusammen, dies wären ca. 5% des gesamten Stimmanteile.
Dann wollen wir mal sehen, ob wir in der Vorstandsetage nicht mal eben durchlüften können.

Zusatz:
Das Schreiben an den Vorstand geht auch im Namen der Anteilseigner raus, die sich hier mit Ihrer Aktienanzahl anschließen möchten.
Es beinhaltet also nicht nur meine Stimmrechte und die meines Anwaltes, sondern alle Stimmrechte, derjenigen die sich dieser Petition anschließen möchten.
Ich bin gespannt, ob eine evtl. Stimmenanzahl von 1,0 Mio etwas im Vorstand bewegen kann.

Hier ein Auszug aus den Verwaltungsrechten eines Aktionärs:

Verwaltungsrechte
Aktionäre dürfen nicht automatisch die Geschäfte der Aktiengesellschaft führen (obgleich die Gesellschaft ihnen anteilig gehört). Aber sie haben ein

Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung
Eine Aktionärs-Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich statt, meistens innerhalb der ersten acht Monate nach Ablauf des vorherigen Geschäftsjahres. Auf der Hauptversammlung werden viele wesentliche strategische Beschlüsse gefasst. Unter anderem wird über Kapitalerhöhungen und Satzungsänderungen entscheiden sowie über die Gewinnverwendung und Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Auskunftsrecht
Aktionäre können im Rahmen einer Hauptversammlung und zur Beurteilung eines Tagesordnungsgegenstandes der Versammlung Auskunft vom Vorstand der Aktiengesellschaft verlangen. Nur wenn Betriebsgeheimnisse betroffen sind, darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
Stimmrecht
In der Regel hat jeder Aktionär eine Stimme je Stammaktie. Vorzugsaktien haben kein Stimmrecht (oder sind zumindest stimmrechtsbeschränkt auf wenige Fälle). Mit dem Stimmrecht kann der Aktionär an Beschlussfassungen der Hauptversammlun teilnehmen. Er ist auch berechtigt, einen Dritten mit der Stimmabgabe zu beauftragen.

Ab jetzt wird Druck erzeugt.
 
aus der Diskussion: VIVACON-Aktionäre fordern Einberufung der Hauptversammlung
Autor (Datum des Eintrages): Rheuma_Kai  (09.11.09 14:51:49)
Beitrag: 2 von 8 (ID:38348105)
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