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Situation: Bauträger verkauft neue Whg + TG-Stellplatz aus neuer TG UND einen TG aus alter, benachbarter TG. Der Verwalter der Nachbar-TG hat für den TG keine gesonderte Rückage gebildet!:confused:

Frage: Wie hoch ist eine "angemessene Instandhaltungrücklage" für den Alt-TG? Kann der Bauträger den Stellplatz mit 0 EUR Rücklage anbieten? Kann der Verwalter gezwungen werden, dass er eine Aufteilung nach Whg und TG vornimmt?

Gruß
Murdo
 
aus der Diskussion: gesammelte Rücklage für Whg und TG rechtens?!
Autor (Datum des Eintrages): Murdo  (16.11.09 22:15:06)
Beitrag: 1 von 5 (ID:38399126)
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