Situation: Bauträger verkauft neue Whg + TG-Stellplatz aus neuer TG UND einen TG aus alter, benachbarter TG. Der Verwalter der Nachbar-TG hat für den TG keine gesonderte Rückage gebildet! Frage: Wie hoch ist eine "angemessene Instandhaltungrücklage" für den Alt-TG? Kann der Bauträger den Stellplatz mit 0 EUR Rücklage anbieten? Kann der Verwalter gezwungen werden, dass er eine Aufteilung nach Whg und TG vornimmt? Gruß Murdo |
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aus der Diskussion: | gesammelte Rücklage für Whg und TG rechtens?! |
Autor (Datum des Eintrages): | Murdo (16.11.09 22:15:06) |
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