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Hallo csb,

>> Alle Teilnehmer haben eine wichtige Tatsache übersehen: Bei der Ausgabe der Genusscheine 1986 hätte die Allianz AG niemals diesen Betrag erlöst, wenn der Umtausch nicht vorprogrammiert gewesen wäre. [..] d.h. es ist gar keine Frage daß die Allianz kündigen muß!

tja, wollen wir hoffen, dass sich die Allianz noch einsichtig zeigt. Der Anleger Hubert Grevenkamp, der den Gegenantrag gestellt hat, meint ebenfalls, dass der Schein "nie als ewige Anleihe ausgegeben wurde". In dem Fall müssten tatsächlich die Passiva der Allianz angehoben werden.

Die Allianz dagegen beharrt nun darauf, "dass sie zur Kündigung rechtlich nicht verpflichtet ist". Was gemäß der Genussscheinbedingungen auch richtig ist.

Es bleibt spannend.
 
aus der Diskussion: Allianz Genußschein + 35% in 3 Monaten?!
Autor (Datum des Eintrages): Kauderni  (28.06.01 18:07:46)
Beitrag: 9 von 17 (ID:3840089)
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