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[posting]38494651[/posting]Und die Alternativen zur beschriebenen Nachschußforderung ohne gesellschaftsrechliche Grundlage durch die Fondsgeschäftsführer ?

Es bleiben nur:
-Notverkauf
-Insolvenz
-Nachschüsse

Die Banken, allen voran die HSH Nordbank, stecken die Beihilfen aus Steuergelder lieber in Vorstands-Prämien - Schiffstilgungen werden nicht mehr - wie bisher üblich bei Flaute - gestundet: MS Montania, Köig & Cie, siehe ander Postings.

Die Reeder schätzen selbst die Lage so ein, dass bis zu 30% ihrer Schiffe bis 2012/13 aufliegen werden, siehe andere Postings.

Rechtlich darf im Insolvenzfall nur der Insolvenzverwalter Ausschüttungen, die in Wirklichkeit Emtnahmen waren, zurückfordern.
Gut dran ist der Anleger, der über einen Treuhänder als Treugeber beteiligt ist und nur mit 5..10% Haftsumme im Handelsregister steht.

Aber was hilts ?
Alternativen ?

Bei indirekter Beteiligung darf aber der Anleger seine Forderung dem Treuhänder aufrechnen, sofern der seine Pflicht nicht erfüllt hat. Das ist aber bei Schiffen eher selten.
 
aus der Diskussion: Schiffsbeteiligungen, die nachschiessen müssen ...
Autor (Datum des Eintrages): Kroesus2  (02.12.09 17:05:26)
Beitrag: 9 von 45 (ID:38495940)
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