Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft Wiesbaden WKN 840900 ISIN DE 0008409004 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung ein, die am Freitag, dem 18. Dezember 2009, 10:00 Uhr im Geschäftsgebäude der Delta Lloyd Deutschland AG, Wittelsbacherstrasse 1, 65189 Wiesbaden, stattfindet. Tagesordnung: Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft auf die Delta Lloyd Deutschland AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz Nach § 327a Aktiengesetz kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 vom Hundert des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Die Delta Lloyd Deutschland AG, Wittelsbacherstrasse 1, 65189 Wiesbaden, hält unmittelbar 417.655 Aktien der Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft. Dies entspricht einem Anteil von 99,9175 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Die Delta Lloyd Deutschland AG ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Aktiengesetz und deshalb berechtigt zu verlangen, dass die Hauptversammlung der Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz beschließt. Ein entsprechendes Verlangen hat die Delta Lloyd Deutschland AG am 29. Juli 2009 sowie mit Schreiben vom 29. Oktober 2009 gemäß § 327a Aktiengesetz an den Vorstand der Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft gerichtet. Die Delta Lloyd Deutschland AG hat dem Vorstand der Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft gemäß § 327b Abs. 3 Aktiengesetz die Erklärung der Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, vom 26. Oktober 2009 übermittelt, mit der die Commerzbank Aktiengesellschaft die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Delta Lloyd Deutschland AG übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen. - 2 - Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Delta Lloyd Deutschland AG folgenden Beschluss zu fassen: Die Aktien der übrigen Aktionäre der Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Delta Lloyd Deutschland AG mit Sitz in Wiesbaden (Hauptaktionärin) übertragen. Die Barabfindung beläuft sich auf EUR 440,00 pro übertragene Stückaktie der Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft. In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die Delta Lloyd Deutschland AG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt sowie die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl. Kfm. Volker Hülsmeier, Frankfurt am Main, als vom Landgericht Frankfurt am Main ausgewähltem und bestelltem sachverständigen Prüfer geprüft. Am Sitz der Gesellschaft in 65189 Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 7-9, liegen - das Übertragungsverlangen der Delta Lloyd Deutschland AG vom 29. Juli 2009 und das konkretisierte Übertragungsverlangen vom 29. Oktober 2009, - der Entwurf des Übertragungsbeschlusses, - die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft der Geschäftsjahre 2006, 2007 und 2008, - der von der Delta Lloyd Deutschland AG nach § 327c Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin erstattete schriftliche Bericht an die Hauptversammlung über die Voraussetzungen der Übertragung und die Angemessenheit der Barabfindung vom 29. Oktober 2009 nebst Anlagen sowie - der gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 Aktiengesetz erstattete Prüfungsbericht über die Angemessenheit der Barabfindung des vom Landgericht Frankfurt am Main bestellten sachverständigen Prüfers Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl. Kfm. Volker Hülsmeier, Frankfurt am Main, aus. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären zusammen mit der Einladung zu dieser außerordentlichen Hauptversammlung von der Gesellschaft rechtzeitig übersandt. Sie können auch im Internet unter www.deltalloyd.de/hauptversammlung eingesehen werden. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis zum Ablauf des 11. Dezember 2009 (letzter Eingangstag) schriftlich, per Telefax oder per E-Mail unter der Anschrift Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft Direktionssekretariat Gustav-Stresemann-Ring 7 - 9 65189 Wiesbaden Telefax: 0611 / 773 2374 E-Mail: petradr.sauerwein@deltalloyd.de bei der Gesellschaft zur Teilnahme angemeldet haben. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft an. Hinsichtlich der Anzahl der einem Teilnahme- - 3 - berechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden allerdings in der Zeit von Samstag, den 12. Dezember 2009, bis zum Tag der Hauptversammlung, also bis Freitag, den 18. Dezember 2009 (je einschließlich), keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Das Stimmrecht kann auch von einem Bevollmächtigten ausgeübt werden. Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Dieser übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Der Stimmrechtsvertreter kann schriftlich mit dem den Aktionären zugesandten Formular bevollmächtigt werden. Die Bevollmächtigung kann auch per E-Mail an die Adresse petradr.sauerwein@deltalloyd.de erteilt werden. In diesem Fall muss die E-Mail Herrn Boris Sporea zur Ausübung des Stimmrechts aus den zur Hauptversammlung angemeldeten Aktien mit dem Recht der Untervollmacht bevollmächtigen. Die E-Mail muss ferner eine Weisung zur Ausübung des Stimmrechts zu dem Tagesordnungspunkt der außerordentlichen Hauptversammlung ("Ja", "Nein" oder "Enthaltung") enthalten. Zu etwaig zugänglich zu machenden Anträgen von Aktionären ist in gleicher Weise unter genauer Bezeichnung des Antrags des Aktionärs Weisung zur Ausübung des Stimmrechts zu geben. Die E-Mail muss den Absender mit vollem Namen und mit vollständiger Adresse erkennen lassen. Bevollmächtigungen des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft, schriftlich oder per E-Mail, die nicht sämtliche der erforderlichen Angaben enthalten, können nicht berücksichtigt werden. Die Vollmacht muss bis zum Ablauf des 16. Dezember 2009 unter der obengenannten Postanschrift oder der vorgenannten E-Mail-Adresse eingegangen sein. Anträge von Aktionären im Sinne von §§ 126 ff. Aktiengesetz ("Gegenanträge") sind an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge können nicht berücksichtigt werden. Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft Direktionssekretariat Gustav-Stresemann-Ring 7 - 9 65189 Wiesbaden Telefax: 0611 / 773 2374 E-Mail: petradr.sauerwein@deltalloyd.de Gegenanträge zu dem Tagesordnungspunkt, die spätestens 14 Tage vor der außerordentlichen Hauptversammlung bei uns eingehen, werden wir einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu nach den aktienrechtlichen Vorgaben im Internet unter www.deltalloyd.de/hauptversammlung zugänglich machen. Wiesbaden, im November 2009 Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft – Der Vorstand – |
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aus der Diskussion: | Squezze Out Delta Lloyd Lebensversicherung WKN 840900 |
Autor (Datum des Eintrages): | Maack1 (03.12.09 20:56:27) |
Beitrag: | 3 von 8 (ID:38505664) |
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