Fenster schließen  |  Fenster drucken

Wer kommt nächste Woche in die Festhalle?? Also ich werde da sein :) Prost, suffa Burn :laugh::laugh::laugh::laugh:

PARK & Bellheimer AG
WKN: 690200 ISIN: DE0006902000 Land: Deutschland
Nachricht vom 09.11.2009 | 15:10 PARK & Bellheimer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.12.2009 in Bellheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
PARK & Bellheimer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

09.11.2009 Pirmasens, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken
unter HRB 21001

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
wir laden Sie zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, dem 17. Dezember 2009, um 10.00 Uhr, in der Festhalle, Zeiskamer Straße, 76756 Bellheim, herzlich ein.

Tagesordnung: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008 mit den Lageberichten für die PARK & Bellheimer AG und den Konzern für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 sowie dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis 31. Dezember 2008. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust des Geschäftsjahres vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 in Höhe von EUR 4.398.703,30 auf neue Rechnung vorzutragen. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 Entlastung zu erteilen.
Änderung der Satzung der PARK & Bellheimer AG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der PARK & Bellheimer AG im Hinblick auf den Ablauf der Ermächtigung des Vorstands zur Nutzung des genehmigten Kapitals zu aktualisieren sowie wegen
des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie
(ARUG) an die aktuellen Fassungen der §§ 123 und 134 AktG anzupassen und wie folgt zu beschließen:
Die Hauptversammlung ist mindestens 36 Tage vor dem
Tag der Hauptversammlung einzuberufen. Bei der Berechnung der Frist
sind weder der Tag der Einberufung noch der Tag der Hauptversammlung
mitzurechnen.'
§ 16 Abs. 1 Satz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen
der Gesellschaft unter der in der Einladung hierfür mitgeteilten Adresse
mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag der
Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind.'
§ 16 Abs. 1 Satz 3 der Satzung wird gestrichen.
§ 18 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform.'
Teilnahme nach Anmeldung unter Nachweis des Anteilsbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft
zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Als
berechtigt gilt, wer zum Zeitpunkt des Nachweisstichtags Aktieninhaber
ist. Nach § 123 Abs. 3 AktG ist ein in Textform erstellter besonderer
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ausreichend.
Der Nachweis von nicht in Girosammelverwahrung befindlichen Aktien
kann auch von der Gesellschaft oder einem anderen Kreditinstitut gegen
Einreichung der Aktien ausgestellt werden.
Entsprechend der Regelung des § 123 Abs. 3 AktG hat sich der Nachweis
des Anteilsbesitzes auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung
(Nachweisstichtag), mithin auf den 26. November 2009 (0.00 Uhr) , zu
beziehen und muss der PARK & Bellheimer AG spätestens am 10. Dezember
2009 (24.00 Uhr) , per Post, Telefax oder E-Mail
unter:
PARK & Bellheimer AG c/o Bayerische Hypo- und Vereinsbank
Aktiengesellschaft CBS 50 HV 80311 München FAX: +49(0)89-54002519
E-Mail: Hauptversammlungen@HVB.de
zugehen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben
lassen. Die Satzung der PARK & Bellheimer AG sieht keine Erleichterungen
der Formvorschriften im Hinblick auf die Bevollmächtigung vor. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft nach § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedarf daher
der Textform (§ 126 b BGB). Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen und anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen
Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen gilt § 135
AktG. Ein Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann
der Gesellschaft auch unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden:
hauptversammlung@park-bellheimer.de.
Die Gesellschaft bietet den Aktionären an, ihr Stimmrecht durch
einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben
zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht
und besondere Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Der Vorstand hat Herrn Gerhard Schlindwein als Stimmrechtsvertreter
für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre bestellt.

Sofern die Aktionäre ihr Stimmrecht von dem Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft ausüben lassen möchten, werden sie gebeten, sich
bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung anzumelden und den
Stimmrechtsvertreter
in Textform und unter Angabe der Weisungen für die Abstimmung über
die jeweiligen Beschlussvorschläge zu bevollmächtigen.
Formulare für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht und für
die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft werden
alsbald nach Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite
der PARK & Bellheimer AG (www.park-bellheimer.de) unter der Rubrik
'Hauptversammlung' zugänglich sein. Die Formulare können auch bei
der Gesellschaft schriftlich (PARK & Bellheimer AG, z.Hd. Frau
Kirsten Mäurer, Karl-Silbernagel-Str. 20-22, 76756 Bellheim; per Telefax
(+49 (0) 7272 - 701 329) oder per E-Mail
(hauptversammlung@park-bellheimer.de)
angefordert werden.
Die Vollmachten und Weisungen für den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter für entsprechend der obigen Voraussetzungen
rechtzeitig
nachgewiesenen Anteilsbesitz müssen der Gesellschaft bis zum 14. Dezember
2009, 13 Uhr, unter der vorgenannten Postadresse oder bis zum 16.
Dezember 2009, 13 Uhr, unter den vorgenannten Telefax- und E-Mail-Adressen
zugegangen sein, um auf der Hauptversammlung berücksichtigt werden
zu können, soweit die Vollmachten nicht der Gesellschaft in der
Hauptversammlung
vor der Abstimmung vorgelegt werden.
Ergänzung der Tagesordnung
Nach § 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 AktG können Aktionäre, deren
Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen
Betrag von EUR 500.000 erreichen, schriftlich und unter Angabe des Zwecks
und der Gründe verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist an den Vorstand der
Gesellschaft
zu richten. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen
ist), mithin am 16. November 2009 (24:00 Uhr), zugehen.
Anträge von Aktionären und Wahlvorschläge
Aktionäre haben gemäß §§ 126 Abs. 1 AktG das Recht, Gegenanträge
gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung zu machen. Gegenvorschläge können nur dann
berücksichtigt werden, wenn sie mit einer Begründung versehen sind.
Weiterhin besitzen Aktionäre das Recht, Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern zu machen.
Wahlvorschläge
müssen nicht begründet werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge können nur berücksichtigt werden,
soweit sie mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der
Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist), also dem 2. Dezember 2009
(24:00 Uhr), der Gesellschaft in Schriftform, per Telefax oder via
E-Mail unter folgender Anschrift zugehen:
PARK & Bellheimer AG
Karl-Silbernagel-Str. 20-22 76756 Bellheim FAX: +49(0)7272-701329
E-Mail: hauptversammlung@park-bellheimer.de
Anderweitig adressierte oder verspätete Anträge und Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt.
Zugänglich zu machende Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären
werden unter der Internetadresse www.park-bellheimer.de veröffentlicht.
Auskunftsrecht
Gemäß § 131 Abs.1 AktG besitzt jeder Aktionär ein Auskunftsrecht
gegenüber dem Vorstand. Danach ist jedem Aktionär auf Verlangen in
der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Macht eine Gesellschaft von der Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S.
3, § 276 oder § 288 HGB Gebrauch, so kann jeder Aktionär verlangen,
dass ihm in der Hauptversammlung über den Jahresabschluss der
Jahresabschluss
in der Form vorgelegt wird, die er ohne Anwendung dieser Vorschriften
hätte. Der Vorstand darf die Auskunft unter bestimmten, in § 131 Abs.
3 AktG abschließend normierten Voraussetzungen verweigern.
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Informationen nach § 124 a AktG werden über die Internetseite der
PARK & Bellheimer AG (www.park-bellheimer.de) unter der Rubrik
'Hauptversammlung' zugänglich gemacht.
Organisatorische Hinweise
Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden
gebeten, die Fragen möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu senden,
um die Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Übersendung stehen die vorstehend in Abschnitt 'Anträge von Aktionären
und Wahlvorschläge' genannte Faxnummer, Post- und E-Mail-Adresse zur
Verfügung.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital
der Gesellschaft in 5.000.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte
beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 5.000.000.
Zugänglich gemachte Unterlagen.Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an bis zu deren Beendigung sind in den Geschäftsräumen der PARK & Bellheimer AG am Sitz der
Gesellschaft in Pirmasens (Zweibrücker Straße 4, 66953 Pirmasens)
sowie in der Hauptverwaltung der Gesellschaft in Bellheim (Karl-Silbernagel-Str.
20-22, 76756 Bellheim) folgende Unterlagen für die Aktionäre zur Einsicht
ausgelegt:
der Jahresabschluss inklusive Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
sowie der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
zum 31. Dezember 2008;
der Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008;
der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzergebnisses
des Geschäftsjahres vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008;
der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2008;
der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach
§ 289 Abs. 4 HGB/ § 315 Abs. 4 HGB.
Die vorgenannten Unterlagen können vom Tag der Einberufung der
Hauptversammlung an bis zu deren Beendigung auch über die Internetseite
der Gesellschaft (www.park-bellheimer.de) unter der Rubrik
'Hauptversammlung' abgerufen werden und werden in der Hauptversammlung ausgelegt.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos
eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Pirmasens, im November 2009
PARK & Bellheimer AG , der Vorstand

Sprache: Deutsch
Unternehmen: PARK & Bellheimer AG
Zweibrücker Straße 4
66953 Pirmasens
Deutschland
Telefon: +49 7272 7010
Fax: +49 7272 701329
E-Mail: hauptversammlung@park-bellheimer.de
Internet: http://www.park-bellheimer.de
ISIN: DE0006902000
Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

---------------------------------------------------------------------------


KurschartKursdetails anzeigen
Interaktiv Weitere Unternehmensdetails News per Mail erhalten News aufs Handy erhalten News empfehlen News drucken DGAP-WatchlistE-Mail
Passwort
Passwort vergessen?

zur Registrierung
Übersicht Indizesweitere Indizes
Weitere News16.11.09 09:35
PARK & Bellheimer AG: Bekanntmachung gemäß § 3 ... 09.11.09 15:10
PARK & Bellheimer AG: Bekanntmachung der Einbe ... 18.05.09 09:32
PARK & Bellheimer AG: Bekanntmachung gemäß § 3 ... 10.11.08 13:42
PARK & Bellheimer AG: Bekanntmachung gemäß § 3 ... 25.08.08 16:23
PARK & Bellheimer AG: Bekanntmachung gemäß § 3 ... weitere News anzeigen Infoboard DOWJONES. DE: Märkte 11.12. Erst seit wenigen Tagen auf dem Markt erhältlich! 10.12. Entscheidende Hürde genommen: Formation Metals kann mit Bau vo.. 10.12. ZertifikateAnleger: Die Franzoesische Reformation 10.12. Forexone FXInfinity - Neue Funktionen, Indikatoren und optimie.. 04.12. Top Beteiligungsangebote zum Jahresende 27.11.weitere News
 
aus der Diskussion: Park & Bellheimer Management buy out, HV 17.12.2009
Autor (Datum des Eintrages): MdBJuppZupp  (11.12.09 12:44:38)
Beitrag: 4 von 156 (ID:38550688)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE