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Ohne den konkreten Vertragsinhalt zu kennen, ist eine Einschätzung schwierig.

Zu der Einmalzahlung: In der Regel behalten sich BSK vor, Einmalzahlungen von Ihrer Zustimmung abhängig zu machen. Ist dies der Fall, müßte es so im Vertragswerk stehen. Lehnt die BSK die Einmalzahlung ab, dann ist das bisher eingezahlte Kapital niedrig verzinst gebunden, weil die Zuteilung auf sich warten läßt.

Zu der Zuteilung: Sie ist grundsätzlich abhängig von der Bewertungszahl. Das Verfahren zu ihrer Bestimmung weicht von BSK zu BSK ab, teilweise innerhalb einer BSK je nach Tarif und wird über die Jahre bei Einführung neuer Tarife auch schon mal gerne modifiziert. Nach meinen bisherigen Erfahrungen ist es aber so, daß für die Zuteilung mehrere Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen. Ein für mich immer wesentliches Merkmal war und ist die Kapitalbindung. Grob: Eingezahltes Kapital mal Zeit. Stimmt die BSK einer extrem hohen Einmalzahlung kurz vor beabsichtigter Darlehensaufnahme zu, dann kann diese Einmalzahlung nach der genannten Grobformel nur marginal zur Erhöhung der Bewertungszahl beitragen.

Außerdem habe ich schon Tarife gesehen, bei denen je nach Höhe der Bewertungszahl der effektive (!) Darlehenszins variiert. So erhält man bei Erreichen der für die Darlehensauszahlung mindestens erforderlichen Bewertungszahl einen Effektivzins von x Prozent. Nimmt man das Darlehen zu einem späteren Zeitpunkt entgegen, verringert sich der Effektivzins bei entsprechend weiter angestiegener Bewertungszahl auf x - 0,yy Prozent.

Zu VL und WOP: Für den, der sie in Anspruch nehmen kann, sind sie ein kleines Zubrot. Für die Entscheidung, eine Finanzierung mit oder ohne BSV durchzuführen, sind sie vernachlässigbar.

Vertreter"versprechen", zudem mündlich gegeben, würde ich immer als unverbindlich, sprich nicht existent betrachten. Wenn Du nach einer schriftlichen (Sonder)Vereinbarung fragst und diese abgelehnt wird, weißt Du sofort, was die wohlklingenden Worte wert sind. Zumal es noch weitere Punkte gibt, die zu berücksichtigen sind und evtl. eine Darlehensauszahlung verzögern könnten. Schaue dazu bitte einmal nach, ob die BSK sich vorbehalten kann, die Darlehensauszahlung zu verzögern - bspw. dann, wenn hierzu allgemein nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen.

Gruß

Silberpfeil
 
aus der Diskussion: Bausparvertrag geeignetes Mittel zur Immobilienfinanzierung
Autor (Datum des Eintrages): Silberpfeil1  (29.12.09 09:14:08)
Beitrag: 19 von 34 (ID:38639518)
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