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Hallo,
folgende Sachverhalt:

In unserer ETW zieht nach 1,5 Jahren der bisherige Mieter aus. Den Mietvertrag hatten wir handschriftlich um die Vereinbarung "bei Auszug ist zu weißeln" ergänzt.
Ist das rechtlich haltbar?

Der Mieter möchte nun ohne etwas zu machen ausziehen und würde uns (oder dem Nachmieter) dafür seine Einbauküche billiger überlassen (bspw. 300 Euro anstatt 600 Euro Wert).
Wir wären grundsätzlich damit einverstanden, wollen aber dem neuen Mieter (der die günstigere Küche dann bekommt) dafür die bisherigen 1,5 Jahre Mietzeit bei seinen Schönheitsreperaturen anrechnen lassen.
Ist das rechtlich machbar?

Vielen Dank für Eure Infos!

Rene
 
aus der Diskussion: Wohnung streichen gegen Küche ???
Autor (Datum des Eintrages): ReneBanker  (25.01.10 23:27:40)
Beitrag: 1 von 6 (ID:38809788)
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