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Hallo,
der o.g. Immobilienfonds wurde 2001 aufgelegt und investierte in drei Objekte (Frankfurt, Aachen und Bremen).

Dabei sind die drei Objekte jeweils in eigenen Fonds aufgelegt und haben damit eine getrennte Einnahmenrechnung und Finanzierung.

Beim Objekt in Frankfurt läuft in 2011 der bisherigen 10jährige Mietvertrag aus - eine Anschlußvermietung wird nur zu den deutlich niedrigeren Marktmieten erfolgen. Der Gutachter hat daraufhin das Verkehrswertgutachten (Ertragswertverfahren) mit einem Wert unter dem aktuellen Schuldenstand angesetzt.

Die Fondsverwaltung will nun den Komplentär (bisher eine natürliche Person) durch eine GmbH ersetzen ... und damit beginnt das Problem.
Bei einer GmbH&CoKG ist eine Überschuldung ein Insolvenzgrund - bei einer KG nicht.

Daher sollte man auf der anstehenden Gesellschaftversammlung GEGEN den Austausch der Komplementäre stimmen!

Rene
 
aus der Diskussion: Westfonds 5 Solid Growth
Autor (Datum des Eintrages): ReneBanker  (31.01.10 22:53:56)
Beitrag: 1 von 4 (ID:38852279)
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