#1 (39.028.337) Wenn der Ankauf von Daten durch den Staat zum Zwecke der Strafverfolgung in diesem Fall legal ist (wovon ich ausgehe), dann ist bei Nichtkauf der Verdacht auf einen Verstoß gegen § 258 Strafvereitelung berechtigt. Die Staatsanwaltschaft muss daher im Nichtkauf-Fall ermitteln. Diese Ermittlung halte ich für unnötig, wenn der Bund die CD kauft, denn dann kann man von einer Art Weiterleitung der Entscheidung sprechen. (alles imho) |
|
aus der Diskussion: | Mappus : Ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft wegen Verstoss gegen §258 StGB? |
Autor (Datum des Eintrages): | HeWhoEnjoysGravity (01.03.10 05:25:58) |
Beitrag: | 7 von 10 (ID:39029974) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |