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#1 (39.028.337) Wenn der Ankauf von Daten durch den Staat zum Zwecke der Strafverfolgung in diesem Fall legal ist (wovon ich ausgehe), dann ist bei Nichtkauf der Verdacht auf einen Verstoß gegen § 258 Strafvereitelung berechtigt.

Die Staatsanwaltschaft muss daher im Nichtkauf-Fall ermitteln.

Diese Ermittlung halte ich für unnötig, wenn der Bund die CD kauft, denn dann kann man von einer Art Weiterleitung der Entscheidung sprechen. (alles imho)
 
aus der Diskussion: Mappus : Ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft wegen Verstoss gegen §258 StGB?
Autor (Datum des Eintrages): HeWhoEnjoysGravity  (01.03.10 05:25:58)
Beitrag: 7 von 10 (ID:39029974)
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