Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung Das Verfassungsgericht hat entschieden: Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt ins seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Jetzt muss die Bundesregierung nachbessern. Karlsruhe/Berlin - Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Bundesvervassungsgericht zufolge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind "somit nichtig". Die Daten seien "unverzüglich zu löschen". Ganz abschaffen muss der Gesetzgeber die Vorratsdatenspeicherung dem Urteil zufolge nicht - das Gericht hat aber massive Einschränkungen angemahnt, und bis die umgesetzt werden, sind die entsprechenden Gesetzespassagen nicht mehr gültig. Das ist auch der Grund, warum die Internet-Provider ihre bislang vorhandenen Speicherbestände "unverzüglich" zu löschen hätten. ... http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681122,00.… Meiner Meinung nach ist bei einer Löschung der Daten aus der Vorratsdatenspeicherung der Tatbestand § 258 Strafvereitelung (http://dejure.org/gesetze/StGB/258.html) und § 258a Strafvereitelung im Amt (http://dejure.org/gesetze/StGB/258a.html) erfüllt. Dieses Urteil des Verfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung verstößt meiner Meinung nach - gegen das Grundgesetz (http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgese…) - gegen den Diensteid (http://bundesrecht.juris.de/bbg_2009/__64.html) - gegen den Amtseid (http://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid) Eine Begründung für meine Meinung findet sich in Thread: Hinweise und Verbesserungsvorschläge. PS: gute Richter sind für die Rechtsprechung nicht ganz irrelevant - gute Gesetze alleine reichen noch nicht. PPS: Vielleicht ist das ja eine nette Pointe, noch mal so richtig zu zeigen, wo wir stehen ... ... aber langsam ist es wirklich mal an der Zeit für richtige Entscheidungen. |
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aus der Diskussion: | Deutschland - ein Rechtsstaat ...? |
Autor (Datum des Eintrages): | HeWhoEnjoysGravity (02.03.10 10:45:31) |
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