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Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung
Das Verfassungsgericht hat entschieden: Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt ins seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Jetzt muss die Bundesregierung nachbessern.

Karlsruhe/Berlin - Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Bundesvervassungsgericht zufolge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind "somit nichtig". Die Daten seien "unverzüglich zu löschen".

Ganz abschaffen muss der Gesetzgeber die Vorratsdatenspeicherung dem Urteil zufolge nicht - das Gericht hat aber massive Einschränkungen angemahnt, und bis die umgesetzt werden, sind die entsprechenden Gesetzespassagen nicht mehr gültig. Das ist auch der Grund, warum die Internet-Provider ihre bislang vorhandenen Speicherbestände "unverzüglich" zu löschen hätten. ... http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681122,00.…

Meiner Meinung nach ist bei einer Löschung der Daten aus der Vorratsdatenspeicherung der Tatbestand § 258 Strafvereitelung (http://dejure.org/gesetze/StGB/258.html) und § 258a Strafvereitelung im Amt (http://dejure.org/gesetze/StGB/258a.html) erfüllt.

Dieses Urteil des Verfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung verstößt meiner Meinung nach
- gegen das Grundgesetz (http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgese…)
- gegen den Diensteid (http://bundesrecht.juris.de/bbg_2009/__64.html)
- gegen den Amtseid (http://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid)

Eine Begründung für meine Meinung findet sich in Thread: Hinweise und Verbesserungsvorschläge.

PS: gute Richter sind für die Rechtsprechung nicht ganz irrelevant - gute Gesetze alleine reichen noch nicht.

PPS: Vielleicht ist das ja eine nette Pointe, noch mal so richtig zu zeigen, wo wir stehen ...
... aber langsam ist es wirklich mal an der Zeit für richtige Entscheidungen.
 
aus der Diskussion: Deutschland - ein Rechtsstaat ...?
Autor (Datum des Eintrages): HeWhoEnjoysGravity  (02.03.10 10:45:31)
Beitrag: 80 von 298 (ID:39039074)
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