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... Grundlage für das jetzige Urteil ist unter anderem ein anderes, das vom Bundesverfassungsgericht 1983 gefällt wurde: Im sogenannten Volkszählungsurteil definierten die Richter damals ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das besagt, vereinfacht formuliert, dass jeder Bürger die Hoheit über seine persönlichen Daten besitzt. Er muss selbst entscheiden dürfen, was damit geschieht, welche davon er preisgibt. Diesen Grundsatz sahen die Karlsruher Richter mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner bisherigen Form offenbar verletzt. ... http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681122,00.…

Mal gucken, was mir dazu einfällt ... also ich meine:

Soll das vielleicht heißen, dass jetzt selbst die räudigsten Mörder Daten über sich der Staatsanwaltschaft verwehren können? Sicher nicht. Ein Mörder ist ein Mörder, wenn er einen Mord begangen hat - mit oder ohne weltlichem Urteil.

Offensichtlich darf der Staat Annahmen treffen, insbesondere wenn diese dem Wohl des Staates und dem Guten dienen und eine solche Annahme ist demzufolge: "Jeder gute Bürger ist mit der Vorratsdatenspeicherung einverstanden". Wer seine Daten gelöscht haben will, soll sich beim BKA melden. Die prüfen dann, ob die Daten ohne Verletzung von § 258 Strafvereitelung (http://dejure.org/gesetze/StGB/258.html) und § 258a Strafvereitelung im Amt (http://dejure.org/gesetze/StGB/258a.html) gelöscht werden können. Das kann vielleicht etwas länger dauern, aber das macht nix - gut Ding will Weile haben.
 
aus der Diskussion: Deutschland - ein Rechtsstaat ...?
Autor (Datum des Eintrages): HeWhoEnjoysGravity  (02.03.10 10:58:04)
Beitrag: 81 von 298 (ID:39039182)
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