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[posting]39136235[/posting]hast recht..



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30.10.2009



ARQUANA International Print & Media AG
Neumünster
Veröffentlichung nach §37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Veröffentlichung nach §37q Abs. 2 Satz 1 WpHG:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat festgestellt, dass der Konzernabschluß der ARQUANA International Print & Media AG, Neumünster, zum Abschlußstichtag 31.12.2006 fehlerhaft ist:

Die in den kurzfristigen Schulden ausgewiesenen Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing sind um mindestens 1,3 Mio Euro zu gering ausgewiesen. Im Rahmen des Erwerbs der J.P. Bachem GmbH & Co KG wurden Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing entgegen IFRS 3.36 nicht zum beizulegenden Zeitwert angesetzt.
 
aus der Diskussion: ARQUANA ,wer hat die ganze Aktien??
Autor (Datum des Eintrages): potenzial1  (15.03.10 10:20:08)
Beitrag: 56 von 2,656 (ID:39138564)
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