[posting]39136235[/posting]hast recht.. www.ebundesanzeiger.de 30.10.2009 ARQUANA International Print & Media AG Neumünster Veröffentlichung nach §37q Abs. 2 Satz 1 WpHG Veröffentlichung nach §37q Abs. 2 Satz 1 WpHG: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat festgestellt, dass der Konzernabschluß der ARQUANA International Print & Media AG, Neumünster, zum Abschlußstichtag 31.12.2006 fehlerhaft ist: Die in den kurzfristigen Schulden ausgewiesenen Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing sind um mindestens 1,3 Mio Euro zu gering ausgewiesen. Im Rahmen des Erwerbs der J.P. Bachem GmbH & Co KG wurden Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing entgegen IFRS 3.36 nicht zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. |
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aus der Diskussion: | ARQUANA ,wer hat die ganze Aktien?? |
Autor (Datum des Eintrages): | potenzial1 (15.03.10 10:20:08) |
Beitrag: | 56 von 2,656 (ID:39138564) |
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