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re Ahnungslooser

1.WARUM hast Du DIESE Anlageform gewählt?

2.Wer hat Dich wie über ALLE! Formen der Riester bzw.
Altersvorsorge beraten ? Einfirmenvertreter , Strukki-Chaoten oder Makler.Sind eventuell Beratungsfehler begangen worden?
Bei Haftung des Vermittlers sind u.U .die Verluste von diesem zu ersetzen.


3.Wenn eine Kündigung mit Verlusten verbunden ist(sehr wahrscheinlich bei LV Riester)und zusätzlich noch die Zulagen
und eventuelle Steuervorteile zurückzuzahlen sind,muß eine
alternative Geldanlage über die geplante Restanlagedauer mindestens die Verluste wieder kompensieren und eine nach Steuern und Inflationskosten noch erträgliche Rendite erwirtschaften.Dies ist eigentlich nur mit einem Fondsriestersparplan mit kostengünstiger Vermittlervergütung erreichbar.Eine umfangreiche Anlegeranalyse ist aber Grundlage für eine Entscheidung für oder gegen diese Wahl!!!
Deswegen besser beitragsfrei stellen ,da bei einem Übertrag NICHT die gezahlten Beiträge ,sonder nur das Guthaben
gemäß Vertragsauskunft mit bereits abgezogenen Vermittlungskosten
(Versicherer/Vermittler) aber OHNE Förderabzug übertragen wird.
Der Anbieter ist GESETZLICH VERPFLICHTET mindestens bei Rentenbeginn die eingezahlten Beiträge und die gewährten Zulagen
zu verrenten bzw teilweise auszubezahlen.


4.Bevor man sich dazu entscheidet, den Riester-Rente-Anbieter zu wechseln, sollte man den bestehenden Vertrag und das neue Angebot genauestens prüfen. Ein erstes wichtiges Kriterium ist die Höhe des bis zum Rentenbeginn angesparten Kapitals und die daraus resultierende monatliche Rente. In einigen Fällen kann die monatliche Rente eines Riester-Fonds-Sparplans fast doppelt so hoch sein wie die bei einer Riester-Rentenversicherung oder die bei einem Riester-Banksparplan. Um herauszufinden wie hoch der Unterschied ist, sollte man die Daten in der Riester-Versicherungsurkunde mit denen des Riester-Fonds-Sparplans vergleichen. Wichtig ist hierbei, dass man mit den gleichen Monatsbeiträgen rechnet und die bereits abgelaufene Spardauer berücksichtigt.

Inwieweit durch den Riester-Rente Anbieterwechsel Gebühren entstehen, ist in den Vertragsbedingungen des alten Anbieters geregelt. Oftmals liegen die Kosten in der Größenordnung von 50 bis 100 Euro, die einmalig in Rechnung gestellt werden. Gegebenenfalls erhält man aufgrund geringerer Rückkaufwerte noch nicht einmal seine eingezahlten Beiträge komplett zurück. Am besten ist es, man erkundigt sich, zu welchem Zeitpunkt man den bisherigen Riester-Vertrag kündigen kann und welche Kosten dabei auf den einzelnen zukommen. In den Versicherungsbedingungen sind in der Regel solche Angaben enthalten.

Im Kündigungsschreiben sollte vermerkt werden, dass das Guthaben „prämienunschädlich“ zu einem neuen Anbieter übertragen und nicht an den Kunden ausbezahlt werden soll. Nun kann man einen neuen Riester-Vertrag eröffnen. Dem Antrag sollte das Schreiben beigelegt werden, aus dem eindeutig hervorgeht, dass das Guthaben aus dem bisherigen Vertrag übertragen werden soll. Der neue Anbieter eröffnet dann den neuen Riester-Vertrag und kümmert sich um den Einzug des Guthabens.

ERGO: Ein Anbieter-Wechsel bei der Riester-Rente ist problemlos möglich, ob er Sinn macht, kann nur ein genauer Vergleich der Kosten und Erträge zeigen.

5.Währungscrash.Welche Auswirkungen hat dieser Supergau auf die Anlageform?Auch das gehört in ein Beratungsgespräch !
Bei Bedarf bitte mich per Bordmail kontaktieren.

der Finanzdoktor
 
aus der Diskussion: Riester kündigen - welche Nebenwirkungen?
Autor (Datum des Eintrages): olrik  (16.03.10 14:09:34)
Beitrag: 4 von 16 (ID:39149380)
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