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[posting]39186003[/posting]Überigens...auch das BVG könnte man theoretisch versenken, wenn man eine Abteilung der EUGH abordnen würde.
Jeder Kläger beim EUGH wird mir beipflichten, dann der Instanzenweg und die Laufzeit, aber auch die Kosten haben sich enorm verbreitert.

Mit Recht hat das ohnehin überhaupt nichts mehr zu tun.

Wer´s nicht glaubt....jüngst hat der EUGEH die Sicherungsverwahrung(abgesegnet vom BGH) aufgehoben.
 
aus der Diskussion: Wo ist eigentlich der Bundespräsident???
Autor (Datum des Eintrages): Dorfrichter  (21.03.10 17:38:43)
Beitrag: 57 von 69 (ID:39186040)
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