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Im Prinzip ist die Zulage nichts anderes als eine vorweggenommene Steuerrückzahlung, nur nicht direkt, sondern indirekt in den Vertrag. Nach Abschluss des Steuerjahres, also mit Steuerbescheid, ist der Riestervertrag dann mit steuerfreien Beiträgen bespart.
Die Zuschüsse sind ja gerade für diejenigen Interessant, die einen geringen Steuersatz und viele förderfähige Köpfe haben. Hier kann der Zuschuss dann höher sein, als die Steuerlast auf den, vorab aus versteuertem Einkommen, bezahlten Beiträgen.

Wenn Du auch über der BBG GRV verdienst, wovon ich jetzt mal ausgehe, hat Riester im Prinzip den gleichen Effekt wie eine steuerfreie Entgeltumwandlung in der bAV (Direktversicherung usw.). Nur mit dem Unterschied, dass eben ein Teil der Steuerfreistellung bei Riester in den Vertrag als Zuschuss läuft und Riester meist höhere Kosten hat als ein bAV Vertrag. Letzteren kann ein Arbeitgeber per größerer Einheit meist günstiger einkaufen.
Falls Du die Entgeltumwandlung noch nicht ausgeschöpft hast, würde ich erstmal hierein gehen.
Zu beachten wäre noch, dass bAV Leistung später wieder GKV Beitragspflichtig ist. Aber gut, bis Du in Rente gehst, trifft das auf Riester auch zu. Und ausserdem bist Du sicherlich PKV versichert, oder? :)
 
aus der Diskussion: Riester - Kinderzulage trotz Höchststeuersatz?
Autor (Datum des Eintrages): weiswas  (22.03.10 15:22:33)
Beitrag: 6 von 7 (ID:39190444)
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