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Es hat keinen Sinn.Ich habe wirklich versucht
die rechtliche/rechtsstaatliche Seite darzulegen,
denn diese ist numal FAKT und nicht zum GLÜCK
nicht veränderbar.Die Menschenwürde verbietet
es, eine Person lebenslang ohne Möglichkeit
der Entlassung einzusprerren. Wer das nicht
einsehen will,soll auswandern oder die Verfassung
abschaffen, denn Art. 79 III GG garantiert die
Menschenwürde(ja, auch der Massenmörderung hat diese
nicht verwirkt, ja kann sie gar nicht verwirken)auf
alle Ewigkeit.Es sei denn, ein politischer Umsturz
erfolgt und die Verfassung wird einfach abgeschafft.

Was ich persönlch vonsolchen kranken Menschen halte,
kann sich jeder denken, vermutlich haben wir alle dieselben
bestalischen Rachegelüste, aber ein Rechtsstaat kann nur
funktionieren,wenn sich die Gesellschaft an die Spielregeln
hält, so unverständlich sie einem manchmal auch erscheinen
mögen.


Also,laßt Eure populistischen Sprüche,sie gehen an der Wirlichkeit
vorbei und werden sich,außer im Falle eines polistischen
Umsturzes,nicht verwirklichen lassen.


Jedesmal wenn ein Politiker das in der Not(schröder hat gestern
schließlich erfahren müssen,daß er die Mehrheit im Bund verloren
hat ;c) )zu diesem alten: Gib dem Volk etwas zum aufregen Trick
und polarisiere es damit, greift, springt die Meute an.

Also, erst nachdenken, dann brüllen.


Für mich sind Kinderschänder,Vergewaltiger,Auftragsmörder etc.pp
menschlicher Abschaum, ja, aber dennoch verbietet es unser
Grundgesetz diesen Menschen Ihre Menschenwürde zu nehmen,auch
wenn sie es vielleicht aus subjektiven Empfinden verständlicherweise
nicht verdienen.

mfg N.N.
 
aus der Diskussion: Auch ein Massenmörder steht unter dem Schutz der Menschenwürde
Autor (Datum des Eintrages): nihilnovum  (09.07.01 22:31:22)
Beitrag: 1 von 75 (ID:3919918)
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