Es hat keinen Sinn.Ich habe wirklich versucht die rechtliche/rechtsstaatliche Seite darzulegen, denn diese ist numal FAKT und nicht zum GLÜCK nicht veränderbar.Die Menschenwürde verbietet es, eine Person lebenslang ohne Möglichkeit der Entlassung einzusprerren. Wer das nicht einsehen will,soll auswandern oder die Verfassung abschaffen, denn Art. 79 III GG garantiert die Menschenwürde(ja, auch der Massenmörderung hat diese nicht verwirkt, ja kann sie gar nicht verwirken)auf alle Ewigkeit.Es sei denn, ein politischer Umsturz erfolgt und die Verfassung wird einfach abgeschafft. Was ich persönlch vonsolchen kranken Menschen halte, kann sich jeder denken, vermutlich haben wir alle dieselben bestalischen Rachegelüste, aber ein Rechtsstaat kann nur funktionieren,wenn sich die Gesellschaft an die Spielregeln hält, so unverständlich sie einem manchmal auch erscheinen mögen. Also,laßt Eure populistischen Sprüche,sie gehen an der Wirlichkeit vorbei und werden sich,außer im Falle eines polistischen Umsturzes,nicht verwirklichen lassen. Jedesmal wenn ein Politiker das in der Not(schröder hat gestern schließlich erfahren müssen,daß er die Mehrheit im Bund verloren hat ;c) )zu diesem alten: Gib dem Volk etwas zum aufregen Trick und polarisiere es damit, greift, springt die Meute an. Also, erst nachdenken, dann brüllen. Für mich sind Kinderschänder,Vergewaltiger,Auftragsmörder etc.pp menschlicher Abschaum, ja, aber dennoch verbietet es unser Grundgesetz diesen Menschen Ihre Menschenwürde zu nehmen,auch wenn sie es vielleicht aus subjektiven Empfinden verständlicherweise nicht verdienen. mfg N.N. |
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aus der Diskussion: | Auch ein Massenmörder steht unter dem Schutz der Menschenwürde |
Autor (Datum des Eintrages): | nihilnovum (09.07.01 22:31:22) |
Beitrag: | 1 von 75 (ID:3919918) |
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