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Eine elementare gesellschaftliche Grenzüberschreitung wie Kindesmißbrauch oder gar Tötung hat der Gesetzgeber die Pflicht dem Täter mit einer elementaren Konsequenz zu konfrontieren, sei es der Tod oder der Knast.

Gewisse mildernde Umstände sollten berücksichtigt werden, aber mitleidslos in der Ausführung der Konsequenz.

Diagnosen, Theraphie und Promille sind irreal, das Leiden oder der Tod des Kindes sind real !
 
aus der Diskussion: Auch ein Massenmörder steht unter dem Schutz der Menschenwürde
Autor (Datum des Eintrages): eierdieb  (09.07.01 23:10:30)
Beitrag: 16 von 75 (ID:3920347)
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