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@nihinovum
Deine Argumentation zielt auf einen Begriff ab , bei dem ich vor Zorn zittere: SCHULDUNFÄHIG
Wenn Einer ein Kind schändet oder Einen umbringt, gehört er für die TAT bestraft,er hat sie ja auch begangen.
Ansonsten möchte ich für mich beantragen, dass ich OPFERUNFÄHIG bin!!!

OVARON
 
aus der Diskussion: Auch ein Massenmörder steht unter dem Schutz der Menschenwürde
Autor (Datum des Eintrages): Ovaron  (09.07.01 23:17:14)
Beitrag: 18 von 75 (ID:3920418)
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