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Ich finde die Todesstrafe für außergewöhnliche menschenvernichtende Verbrechen in Einzelfällen durchaus für sinnvoll, zeugen sie doch von der Selbstbestimmung einer menschlichen Gesellschaft, die sich in letzter Konsequenz das Recht über Leben und Tod zu entscheiden vorbehält.
 
aus der Diskussion: Auch ein Massenmörder steht unter dem Schutz der Menschenwürde
Autor (Datum des Eintrages): eierdieb  (10.07.01 00:12:49)
Beitrag: 27 von 75 (ID:3920892)
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