...nochmal ich:-) Anmerkung zum ölpreisindexierten Gas: Zitat aus http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,685391,00.h… Eine allgemeine Aufhebung der Ölpreisbindung der Gaspreise bedeutet das BGH-Urteil nicht. Sie wird in den langfristigen Lieferverträgen von Gasriesen wie Gazprom mit Ferngasgesellschaften wie E.on Ruhrgas weiterhin üblich sein, wenngleich die derzeit niedrigeren Spotpreise zum Teil häufiger einfließen dürften. Zitat Ende Daher sehe ich hier keine gewaltigen Probleme auf E.ON und andere zukommen... Gruß wolfi67 |
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aus der Diskussion: | Die E.ON AG auf dem Weg zum weltgrößten Energieversorger |
Autor (Datum des Eintrages): | wolfi67 (25.03.10 11:15:29) |
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