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also die Todesstrafe in einem Rechtsstaat kann ich mir nicht vorstellen.

Allerdings kann ich nicht nachvollziehen, warum besonders schwere Verbrechen nicht ZWINGEND soziale Leitungen des Täters gegenüber der Gesellschaft fordern.

Die Weigerung der Ausführung sollte rechtlich sanktioniert werden können.

Beispielsweise durch den Entzug von Zigaretten, TV oder ähnlichem
 
aus der Diskussion: Auch ein Massenmörder steht unter dem Schutz der Menschenwürde
Autor (Datum des Eintrages): greenbay  (10.07.01 10:56:02)
Beitrag: 55 von 75 (ID:3923166)
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