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Hab was vergessen:
Aus diesem Grunde kann ich den Verweis darauf, dass der Strafgefangene, ohne Möglichkeit auf eine zweite Chance, nur zum Objekt gemacht wird, nicht verstehen. Jeder Strafgefangene wird zum Objekt gemacht. Sogar der Bundeswehrsoldat soll nur seine PK kennen und seinen Namen lieber vergessen. Das nenne ich auch zum Objekt machen. Da zählt nicht der einzelne Soldat, sondern nur die Truppe. Glaub mir, ich wies wovon ich rede, ich war bei einer schiessenden Einheit.
Verstößt deshalb die Wehrpflicht gegen Art.1I GG, also gegen die Menschenwürde?:rolleyes:
 
aus der Diskussion: Auch ein Massenmörder steht unter dem Schutz der Menschenwürde
Autor (Datum des Eintrages): derlustigeCLOWN  (10.07.01 18:35:59)
Beitrag: 62 von 75 (ID:3928152)
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