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1. Ob der Täter(Polizist oder Detektiv)
nicht verurteilt wird, hat NICHTS damit
zu tun, ob sein Verhalten strafbar ist oder nicht,
sondern damit, ob die StA und die Gerichte Ihren
Job ernst nehmen oder nicht.

2.Amerika

Amerika ist nicht Deutschland.Andere Tradition, andere
Verfassung, andere Moralvorstellungen, CASE LAW, anderes
Rechtssytem---> ergo: HAT NICHTS MIT UNS ZU TUN


3.§ 81a StPO: Die Verfassungsmäßigkeit in Hinblick
auf Art.1 GG hat NICHTS mit der Brechmittelabgabe zu tun,
sondern ALLGEMEIN:

a)darf der Staat einen Verdächtigen UNTERSUCHEN

b)Verstößt er damit gegen den NEMO-NENETUR Grundsatz

4.Objektsformel und Haft

Anscheinend hast Du die Objektsformel nicht verstanden.
Auch ein Berufsbeamter wäre Deiner Meinung nach ein Objekt,
weil er jeden Tag den gleichen Job tun muß,oder ?

Jesus, die nimmst einem Menschen denn seine Subjektsqualität,
wenn Du seine soziale Existenzberechtigung verweigerst,ohne
den Grund der Gefahr für die Bevölkerung.

Ein Mörder, der seine Haft abgesessen hat und die VSS einer
Sicherungsverwahrung NICHT gegeben sind, IST FREIZULASSEN.
Wenn er weiterhin inhaftiert bliebe, wäre ein ein reines
Objekt des Staates.

Stell`Dich doch nicht so an, Du weißt genau wie es ist.


5.Prostitution

Herrgottverflucht, denk erst einmal nach,bevor du postest:

DISPOSITIONSFÄHIGKEIT DER MENSCHENWÜRDE DURCH DEN TRÄGER SELBST,
das ist mein Kritikpunkt, denn das hat nichts mit unserem Thema
zu tun, sondern damit, ob der Staat den einzelnen selbst
vorschreiben kann, was menschenwürdig ist und was nicht.
Da war keine Wertung über diese Sache enthalten, nur mein
Entsetzen darüber,daß Du zwei VÖLLIG unterschiedliche
Problempunkt durcheinanderwirfst.


6.Auslegungsfähigkeit von Art.1: Herzlichen Glückwunsch,
viel Spaß im Examen wenn du damit anfängst die Menschenwürde
neu auszulegen nach dem Motto: Wie ist denn heute das Wetter....
Der Begriff des Wesensgehaltes sagt Dir schon etwas,oder ?
Und der Wesensgehalt von Art. 1 ist nun einmal,daß der Mensch
nicht zum reinen Objekt gemacht werden darf.Und fange mir
bitte jetzt nicht mit der Theorie von relativen Wesensgehalt
bei der Menschenwürde an, sonst brech` ich zusammen vor Lachen.

mfg N.N.
 
aus der Diskussion: Auch ein Massenmörder steht unter dem Schutz der Menschenwürde
Autor (Datum des Eintrages): nihilnovum  (10.07.01 18:52:19)
Beitrag: 63 von 75 (ID:3928326)
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