1. Ob der Täter(Polizist oder Detektiv) nicht verurteilt wird, hat NICHTS damit zu tun, ob sein Verhalten strafbar ist oder nicht, sondern damit, ob die StA und die Gerichte Ihren Job ernst nehmen oder nicht. 2.Amerika Amerika ist nicht Deutschland.Andere Tradition, andere Verfassung, andere Moralvorstellungen, CASE LAW, anderes Rechtssytem---> ergo: HAT NICHTS MIT UNS ZU TUN 3.§ 81a StPO: Die Verfassungsmäßigkeit in Hinblick auf Art.1 GG hat NICHTS mit der Brechmittelabgabe zu tun, sondern ALLGEMEIN: a)darf der Staat einen Verdächtigen UNTERSUCHEN b)Verstößt er damit gegen den NEMO-NENETUR Grundsatz 4.Objektsformel und Haft Anscheinend hast Du die Objektsformel nicht verstanden. Auch ein Berufsbeamter wäre Deiner Meinung nach ein Objekt, weil er jeden Tag den gleichen Job tun muß,oder ? Jesus, die nimmst einem Menschen denn seine Subjektsqualität, wenn Du seine soziale Existenzberechtigung verweigerst,ohne den Grund der Gefahr für die Bevölkerung. Ein Mörder, der seine Haft abgesessen hat und die VSS einer Sicherungsverwahrung NICHT gegeben sind, IST FREIZULASSEN. Wenn er weiterhin inhaftiert bliebe, wäre ein ein reines Objekt des Staates. Stell`Dich doch nicht so an, Du weißt genau wie es ist. 5.Prostitution Herrgottverflucht, denk erst einmal nach,bevor du postest: DISPOSITIONSFÄHIGKEIT DER MENSCHENWÜRDE DURCH DEN TRÄGER SELBST, das ist mein Kritikpunkt, denn das hat nichts mit unserem Thema zu tun, sondern damit, ob der Staat den einzelnen selbst vorschreiben kann, was menschenwürdig ist und was nicht. Da war keine Wertung über diese Sache enthalten, nur mein Entsetzen darüber,daß Du zwei VÖLLIG unterschiedliche Problempunkt durcheinanderwirfst. 6.Auslegungsfähigkeit von Art.1: Herzlichen Glückwunsch, viel Spaß im Examen wenn du damit anfängst die Menschenwürde neu auszulegen nach dem Motto: Wie ist denn heute das Wetter.... Der Begriff des Wesensgehaltes sagt Dir schon etwas,oder ? Und der Wesensgehalt von Art. 1 ist nun einmal,daß der Mensch nicht zum reinen Objekt gemacht werden darf.Und fange mir bitte jetzt nicht mit der Theorie von relativen Wesensgehalt bei der Menschenwürde an, sonst brech` ich zusammen vor Lachen. mfg N.N. |
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aus der Diskussion: | Auch ein Massenmörder steht unter dem Schutz der Menschenwürde |
Autor (Datum des Eintrages): | nihilnovum (10.07.01 18:52:19) |
Beitrag: | 63 von 75 (ID:3928326) |
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