Fenster schließen  |  Fenster drucken

Ich mache weder ein Seminar, noch ein Rep und habe demzufolge meinen Humor nicht am Seminareingang abgegeben
(schon circa 25 Jahre her).

1. meine Meinung zu Brechmittelabgabe:
Heute verfassungswidrig wegen Verstosses u.a. gegen Art.1I GG. Morgen auch noch?

2. für riesen Juristen:
a)Problemkreis: Der Staat geht zwangsweise gegen einen Menschen vor. Hat nix mit Prostitution zu tun.

b)Problemkreis Prostituierte: Beispiel für die Änderung des Rechts.Eine Auslegung bzw. eine rechtliche Auffassung kann und liegt aber immer „im Fluss“.
Dies zeigen viele höchstrichterliche, abweichende Entscheidungen der obersten Bundesgerichte oder z.B. die sich abzeichnende Anerkennung des Berufes „Prostituierte“.


3. BVerfG steht natürlich nicht über der Verfassung. Es schützt sie und legt sie aus.
Art.1I GG ist wohl strittig. Zumindest hier.:laugh:

Nix ist klar.:confused:
 
aus der Diskussion: Auch ein Massenmörder steht unter dem Schutz der Menschenwürde
Autor (Datum des Eintrages): derlustigeCLOWN  (10.07.01 20:08:41)
Beitrag: 75 von 75 (ID:3929105)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE