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1957 - Adenauer ändert die Finanzierung
Unter Führung des Bundeskanzlers Konrad Adenauer stellt der Bundestag im Januar 1957 die Rentenfinanzierung um: Zuvor war das angesparte Kapital für die Höhe der Ruhestandsbezüge entscheidend. Beim neuen Umlageverfahren zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit den Rentenversicherungsbeiträgen die Bezüge der Rentner. Über die Höhe der Renten entscheidet der Bundestag. Außerdem werden noch im selben Jahr Arbeiter und Angestellte bei der Rente gleichgestellt.

1972 - Die Altersgrenze wird flexibel
Auch Hausfrauen und Selbständige bekommen durch das Rentenreformgesetz Anspruch auf eine Rente. Der Gesetz- geber ermöglicht großzügige Nachzahlungen, mit denen Interessierte auch nachträglich Ansprüche erwerben können. Frauen und langjährige Versicherte können mit 63 in Rente gehen, Schwerbehinderte sogar schon mit 60 Jahren.

1986 - "Die Rente ist sicher"
Bundesarbeitsminister Norbert Blüm startet 1986 seine Kampagne zur Rente und spricht die berühmten Worte:
"Die Rente ist sicher!". Männer und Frauen werden noch im selben Jahr bei der Hinterbliebenenrente gleichgestellt.


1992 - Zweite Rentenkrise
Nach der deutschen Einheit gerät das Rentensystem in die Krise. Die Renten sinken, denn künftige Rentenerhöhungen beziehen sich nicht mehr auf Brutto-, sondern auf Nettolöhne. Das Renteneintrittsalter steigt wieder auf 65 Jahre. Wer früher in den Ruhestand gehen möchte, muss für jedes Jahr einen Abschlag von 3,6 Prozent in Kauf nehmen.


2001 - Die Riesterrente kommt
Die gesetzliche Rente bleibt ein Sorgenkind. Die Bundesregierung beschließt eine weitere Absenkung des
Rentenniveaus. Der Staat fördert aber von nun die private Altersvorsorge. Mit staatlichen Zulagen und
Steuervorteilen wird die - nach dem Arbeitsminister Walter Riester benannte - Riesterrente eingeführt.


2002 - Die betriebliche Altersvorsorge wird erneuert
Arbeitnehmer bekommen einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Die Betriebsrente finanzieren die Beschäftigten allerdings meistens allein mittels einer sogenannten Entgeltumwandlung. Arbeitgeber können sich über fünf verschiedene Durchführungswege an der betrieblichen Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer beteiligen.


2005 - Rüruprente für Selbständige
2005 kommen auch Selbständige und Freiberufler in den Genuss einer staatlich geförderten Altersvorsorge. Die Rürup- rente, nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt, beruht auf einem Rentenversicherungsbetrag und wird mit hohen Beträgen steuerlich gefördert. Sie funktioniert im Wesentlichen wie die gesetzliche Rente
(Leistungen und steuerliche Behandlung), ist aber nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Versicherte können sich ihren Sparbetrag allerdings nicht einmalig auszahlen lassen, sondern bekommen einen lebenslange Rente.


2006 - Die Rente mit 67 kommt
Die Große Koalition beschließt die Verlängerung der Lebensarbeitszeit - die Rente mit 67 kommt. Die schrittweise Anhebung der Ruhestandsgrenze betrifft alle, die 1964 oder später geboren wurden. Wer allerdings 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann dennoch mit 65 Jahren abschlagsfrei seinen Ruhestand genießen.


2009 - Rentengarantie
Die Große Koalition beschließt im Juni 2009 eine Schutzklausel vor Rentenkürzungen. Mit dem Eingriff in die Rentenformel werden Rentenkürzungen, die bisher vor allem in Wirtschaftskrisen theoretisch möglich waren, per Gesetz verboten. Die ausbleibenden Kürzungen sollen allerdings in wirtschaftlich besseren Zeiten mit Rentensteigerungen verrechnet werden. In dem Fall drohen den Rentnern Nullrunden.


http://www.rrp-kreisverband-lüneburg.de/pageID_9607087.html
 
aus der Diskussion: Auf die gut 20 Millionen Rentner wartet in diesem Jahr eine Nullrunde.
Autor (Datum des Eintrages): StellaLuna  (26.04.10 08:33:13)
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