2. Absatz: "in dem Kohls strafrechtliche Verstöße als ursächlicher Grund für Frau Kohls Handlung suggeriert wird, das darf nicht unkommentiert bleiben. " muss natürlich heissen: " in dem der Umgang der Presse mit Kohl (und das sind halt nun mal Nennungen strafrechtlicher Verstösse) als ursächlicher Grund für Frau Kohls Handlung suggeriert wird...." |
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aus der Diskussion: | Hannelore Kohl: mein Mitleid mit Helmut schwindet - es war auch Depression |
Autor (Datum des Eintrages): | Juttol (12.07.01 12:33:27) |
Beitrag: | 50 von 109 (ID:3947063) |
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