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2. Absatz:
"in dem Kohls strafrechtliche Verstöße als ursächlicher Grund für Frau Kohls Handlung suggeriert wird, das darf nicht unkommentiert bleiben. "

muss natürlich heissen:

" in dem der Umgang der Presse mit Kohl (und das sind halt nun mal Nennungen strafrechtlicher Verstösse) als ursächlicher Grund für Frau Kohls Handlung suggeriert wird...."
 
aus der Diskussion: Hannelore Kohl: mein Mitleid mit Helmut schwindet - es war auch Depression
Autor (Datum des Eintrages): Juttol  (12.07.01 12:33:27)
Beitrag: 50 von 109 (ID:3947063)
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