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[posting]39634867[/posting]§ 35a Abs. 5 Satz 4 EStG: Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, können Sie die Höchstbeträge ... jeweils nur einmal in Anspruch nehmen.

Gruß
Taxadvisor
 
aus der Diskussion: Haushaltsnahe Dienstleistungen
Autor (Datum des Eintrages): Taxadvisor  (04.06.10 19:37:52)
Beitrag: 2 von 4 (ID:39634928)
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