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Was gehört eigentlich alles zu einem Rechtsstaat? Was macht einen Rechtsstaat aus?

Da kann man Bücher schreiben aber kurz gesagt geht es wohl darum, dass es gute Gesetze zum Wohle der Gemeinschaft gibt, die möglichst gerecht angewendet werden. Wie man zu guten Gesetzen kommt ist egal, Hauptsache sie sind gut. Die aktuelle Staatsstruktur von Deutschland ist schon ziemlich gut (das Problem ist nur, dass es auch schlechte Menschen in Machtpositionen gibt) aber sicher auch noch verbesserbar.

Gerechtigkeit erfordert es, dass der Staat aktiv nach Gesetzesverstößen sucht. Wenn man nur darauf wartet, dass ein Verbrechen von alleine bekannt wird, dann geschieht noch zu viel Unrecht.

Ein weiteres wichtiges Element zur Durchsetzung von Gerechtigkeit ist die Wahrheitssuche, die Aufdeckung der Wahrheit.

Ein guter Anwalt ist für Wahrheit und für Gerechtigkeit, d.h. er will dafür sorgen, dass seinem Mandanten nicht Unrecht geschieht.

Wie viele private Anwälte gibt es wohl, die für Geld wissentlich für Ungerechtigkeit sorgen, indem sie einem Straftäter helfen (z.B. mit Lügen und einer Störung der gerichtlichen Wahrheitsfindung)? Ist ein schlechter Anwalt im Sinne des Rechtsstaates? Nein.

Alles, was massives Unrecht in Deutschland noch verhindert, sind ausreichend viele gute und an Wahrheit und Gerechtigkeit interessierte Menschen aber je mehr schlechte (ungerechte) Menschen es in Machtpositionen gibt, desto gefährdeter sind Wahrheit und Gerechtigkeit, desto gefährdeter ist der deutsche Rechtsstaat.

Die Wahrheit ist nicht immer leicht zu finden. Gerade wenn es auch starke negative Kräfte gibt, kann die Öffentlichkeit helfen. Lug & Trug existiert im Verborgenen. Die Bösen wollen mittels Korruption und einigen bösen Helfern Unrecht als Recht verkaufen und eine informierte Öffentlichkeit stört die Bösen dabei. Das ist logisch, denn je mehr jeder erfahren kann, desto eher kann er sich selbst Gedanken machen, was wohl Recht und was Unrecht ist und desto schwieriger ist es für die Bösen, Unrecht zu bewirken.

Die Unschuldsvermutung ist schön und gut aber Wahrheit, Gerechtigkeit und (ehrliche) Meinungsfreiheit sind höhere Werte ("ehrlich" im Gegensatz zu Verleumdung). Die Unschuldsvermutung besagt, dass kein Unschuldiger als schuldig gelten sollte aber nicht, dass ein Schuldiger als unschuldig hingestellt werden muss. Bevor es ein offizielles und rechtmäßiges Gerichtsurteil gibt, muss jeder das Recht haben, mit dem Ziel der Wahrheitsfindung über Schuld und Unschuld diskutieren zu können.

Nicht nur für hochbegabte Genies (die überdurchschnittlich oft Recht haben) gilt die Meinungsfreiheit, sondern auch für Minderbegabte, Geistesgestörte und Böse. Es ist zwar relativ unwahrscheinlich, dass jemand in bester ehrlicher Absicht einen Unschuldigen fortgesetzt schwerwiegend belastet aber möglich - auch das muss man im Gesamtinteresse hinnehmen, denn dergleichen ist nicht völlig zu verhindern. Für schwere Fälle gibt es ja § 187 Verleumdung (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__187.html, http://de.wikipedia.org/wiki/Verleumdung), so dass Streitfälle vor Gericht geklärt werden können.

Verleumdung wird auch dadurch begrenzt, dass jemand einen anderen nicht besonders schwerer Straftaten beschuldigen kann, ohne sich duch Nichtanzeige selbst strafbar zu machen, siehe § 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__138.html, http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtanzeige_geplanter_Straftat…). Jemand kann also nicht (ggf. heimlich) einen anderen schwerer Straftaten beschuldigen, ohne sich selbst strafbar oder wenigstens höchst verdächtig zu machen (nämlich dann, wenn er nicht die Behörden informiert). Was übrigens auch nur dem gesunden Menschenverstand entspricht, denn was hat man wohl von denen zu halten, die jemanden schwerer Straftaten beschuldigen aber diese nicht zur Anzeige bringen? Tja, nix gutes jedenfalls.

Jetzt gibt es aber ein Problem: einen Verdacht hat man schnell aber Beweise hat man deswegen noch lange nicht. Man erinnere sich noch mal daran: Gerechtigkeit erfordert es, dass der Staat aktiv nach Gesetzesverstößen sucht. Das bedeutet, dass der Staat jedem Verdacht gründlich nachgehen muss und erst bei einem mehrfach falschen Verdacht kann er anfangen, einen Bürger zu ignorieren, wobei aber hierzu eine öffentliche und rechtmäßige Feststellung dieses Umstandes erforderlich ist. Jemand muss also zur Polizei gehen dürfen und sagen: "Jungs, macht mal bei XYZ eine Hausdurchsuchung, ich habe den Verdacht auf schwere Straftaten" und die Polizei muss sich dann über die Staatsanwaltschaft eine richterliche Genehmigung zur Hausdurchsuchung besorgen und darf nicht sagen "was, der? och nö, keine Lust". Dass dergleichen nicht zur Mode wird, dafür sorgt schon der Rechtsstaat (der nämlich dringende Fälle zuerst behandeln muss und somit offensichtliche Wirrköpfe hintenanstellen darf) und die Tatsache, dass ein Bürger i.a. nicht als Gesellschaftsschädling gelten möchte (sich also schon Mühe gibt, nur Verbrecher anzuzeigen, denn das ist ja eine gute und achtenswerte Tat). (alles imho)
 
aus der Diskussion: Deutschland - ein Rechtsstaat ...?
Autor (Datum des Eintrages): HeWhoEnjoysGravity  (08.06.10 07:34:47)
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