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ich halte es für durchaus positiv, im vorliegenden Fall besonders, wenn Arbeitsrecht und gerade Arbeitsrecht zu einer guten Portion schon immer Richterrecht war, also Recht hier in Paragraphen, Artikeln und Ziffern immer einen Anteil an Auslegung zulassen.

So geht das Urteil nun in Ordnung, auch wenn es erst den Weg über die Instanzen gebraucht hat.

Denn hier wirkte doch kein Leergutbon ... das war doch allen klar.
 
aus der Diskussion: Gekündigt wegen 1,30 Euro - zu Unrecht
Autor (Datum des Eintrages): TimeTunnel  (11.06.10 21:20:09)
Beitrag: 10 von 24 (ID:39672046)
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