[posting]39672046[/posting] Denn hier wirkte doch kein Leergutbon ... das war doch allen klar. für die juristen war der leergutbon der aufmacher und sie machten ihr unmenschliches sadistisches urteil auch nur daran fest... für das neue urteil hat sich im grunde nur die verhältnismäßigkeit geändert... nach meinen beobachtungen aus den zugänglichen hergangsbeschreibungen ergibt sich das urteil des diebstahls nur aus einer vorher gefakten situation hier sollte m.e. erfolgreich noch einmal revision eingelegt werden.. und auf die sogenannten zeuginnen mehr eingewirkt werden.. |
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aus der Diskussion: | Gekündigt wegen 1,30 Euro - zu Unrecht |
Autor (Datum des Eintrages): | Nannsen (11.06.10 21:30:48) |
Beitrag: | 11 von 24 (ID:39672092) |
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