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ausserdem hat sich das bag nur deswegen mit dem fall befasst, weil nach seiner ansicht eine rechtliche frage, die grundsätzliche bedeutung für die entscheidung hatte noch nicht entschieden wurde und das war die frage, dass das berufungsgericht das spätere prozessuale verhalten der klägerin zu ihrem nachteil auslegte...das wird jetzt hier wohl nicht jeder verstehen...ist aber auch egal
 
aus der Diskussion: Gekündigt wegen 1,30 Euro - zu Unrecht
Autor (Datum des Eintrages): invest2002  (11.06.10 22:23:02)
Beitrag: 19 von 24 (ID:39672328)
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