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[posting]39673462[/posting]"selbstverständlich bin ich bereit mit gutem Beispiel voranzugehen: ich habe nichts gegen eine ordentliche staatliche Hausdurchsuchung bei mir."

Das freut uns, daß sie so viel Vertrauen in notwendige staatliche Maßnahmen zur Aufdeckung der Wahrheit haben.
Wir können ihnen mitteilen, daß die Durchsuchung Ihrer Wohnung nicht mehr erforderlich, weil bereits erfolgt, ist. Daß Sie dies offensichtlich nicht bemerkt haben, ist einerseits dadurch erklärbar, daß Durchsuchungen grundsätzlich in Abwesenheit des Wohnungsinhabers durchgeführt werden und andererseits unsere Mitarbeiter angewiesen sind, die Beeinträchtigung für die betroffenen Bürger so gering wie möglich zu halten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß Auskünfte über die Ergebnisse der Durchsuchung weitere Maßnahmen erschweren könnten (z. B. durch Flucht des Betreffenden), und aus diesem Grund nicht gegeben werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr St. A. z. A. d. W.
 
aus der Diskussion: Deutschland - ein Rechtsstaat ...?
Autor (Datum des Eintrages): Borealis  (12.06.10 14:58:55)
Beitrag: 123 von 298 (ID:39673525)
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